Auch die Entwicklung der Fonds spielt eine Rolle: Haben Ihre Fonds schlecht abgeschnitten, fällt der Rückkaufswert noch niedriger aus.

Besonders Altverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sollten Sie nicht vorschnell kündigen. Denn die Auszahlungen bei Renteneintritt sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei und Beiträge wurden vergleichsweise gut verzinst. Bis 2000 lag der Garantiezins bei 4 Prozent – aktuell liegt er bei 1 Prozent.

Lohnt sich eine vorzeitige Kündigung wirklich?

Eine Kündigung bringt Ihnen sofort Geld, aber meist weniger, als Sie eingezahlt haben. Besonders in den ersten Jahren ist der Verlust oft hoch. Grund: Ein Großteil der Abschluss- und Vertriebskosten wird in den ersten Jahren eines Vertrags vom Versicherer einbehalten. Wenn Sie also sehr früh verkaufen oder kündigen, haben Sie kaum angespartes Guthaben aufgebaut, weil es vor allem dafür verwendet wurde, diese Kosten zu decken.

Doch auch bei alten Verträgen mit hohen Garantiezinsen rechnet sich die Kündigung oft nicht. Denn in Zeiten niedriger Zinsen ist es schwer, eine vergleichbar sichere Rendite zu erzielen.

Ob sich eine Kündigung also wirklich lohnt, hängt von mehreren Fragen ab:

  • Wie hoch ist der Rückkaufswert?
  • Wie hoch wäre die garantierte Ablaufleistung bei Weiterzahlung?
  • Können Sie das ausgezahlte Geld sicherer und besser anlegen?

Gut zu wissen: Eine Kündigung muss nicht die einzige Lösung sein, um die Lebensversicherung loszuwerden. Oftmals ist es auch besser, nicht zu kündigen. Es gibt zahlreiche Wege, wie Sie Ihren Vertrag an Ihre Bedürfnisse anpassen können, ohne ihn gleich aufzugeben.

Widerruf innerhalb von 30 Tagen

Wenn Sie Ihren Vertrag erst kürzlich abgeschlossen haben, steht Ihnen ein 30-tägiges Widerrufsrecht zu. Das heißt: Sie können den Vertrag rückgängig machen, als hätte er nie existiert. Alle eingezahlten Beiträge erhalten Sie vollständig zurück. Die Frist beginnt einen Tag nach Zugang des Versicherungsscheins sowie der weiteren Vertragsunterlagen. Diese Option ist natürlich nur etwas für frische Verträge, aber dafür die eleganteste Lösung – komplett ohne Verluste.

„Ewiger“ Widerspruch möglich?

Wer zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen hat, also die vollständigen Vertragsunterlagen erst nach dem Vertragsabschluss bekam, und dabei nicht korrekt über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde, kann den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen.

Das sogenannte „ewige“ Widerspruchsrecht beruht auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 76/11) und hat vielen Verbrauchern nachträgliche Rückzahlungen ermöglicht. Entscheidend ist, ob die Widerspruchsbelehrung klar, vollständig und optisch hervorgehoben war – war das nicht der Fall, begann die 30-tägige Widerspruchsfrist nie zu laufen.

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