Auch die Deutsche Steuergewerkschaft warnt, dass die neue Regelung die „Pappschachtel neben der Kasse“ wieder gesellschaftsfähig mache. Wie ließe sich dieses Risiko vermeiden?

Vorstellbar wäre, die Lockerung der Bonpflicht ausschließlich für Betriebe zu erlauben, die nachweislich eine manipulationssichere elektronische Kasse nutzen. Eine andere Möglichkeit wäre, die vorgesehene Umsatzgrenze deutlich niedriger anzusetzen.



Eine Registrierkasse ist heute kein großes, unhandliches Gerät mehr, das teuer angeschafft werden muss.


markus Bernhart


Wie zum Beispiel in Österreich?

Genau. In Österreich müssen Betriebe bereits ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro eine Registrierkasse einsetzen. Genau dadurch vermeidet man viele der Diskussionen, die wir in Deutschland heute führen.

Österreich zeigt aber auch, dass selbst Registrierkassen und eine niedrige Umsatzgrenze Manipulationen nicht verhindern. Warum sollte das in Deutschland anders sein?

Weil sich die Lage in Österreich nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen lässt. Im österreichischen Fall setzten die Nutzer der Kassensysteme durch, dass sie an den Kassen Änderungen vornehmen können. Die Software war zunächst gesetzeskonform, aber Hersteller schufen entsprechende Lösungen, dass die Nutzer diese später per USB-Stick aktualisieren konnten. Dadurch ließ sich die lokale Datenbank manipulieren. In Deutschland sind die technischen Vorgaben allerdings deutlich strenger.

Wenn die Gefahr von Manipulationen an Schwellenwerten hängt: Warum setzt die Politik dann überhaupt eine Umsatzgrenze von 100.000 Euro?

Man möchte womöglich kleine Händler mit Jahresumsätzen unter 100.000 Euro davor bewahren, in eine Registrierkasse investieren zu müssen.

Viele Einzelhändler klagen über die schwache Konsumstimmung. Ist es da nicht nachvollziehbar, dass sie zusätzliche Kosten für eine Registrierkasse kritisch sehen?

Das halte ich für kein überzeugendes Argument. Eine Registrierkasse ist heute kein großes, unhandliches Gerät mehr, das teuer angeschafft werden muss. Moderne Kassensysteme laufen auf einem Smartphone, oft als App direkt aus der Cloud. Kartenzahlungen, Umsatzübersicht und digitale Belege per QR-Code lassen sich darüber problemlos abwickeln.



Je höher der mögliche wirtschaftliche Gewinn ist, desto größer ist oft auch die kriminelle Energie.


Markus Bernhart


Also sollte es gar keine Umsatzgrenze geben?

Ja. Umsatzgrenzen sind willkürlich. Selbst ein Wochenmarktstandbetreiber, der nur zweimal pro Woche Obst verkauft, könnte seine Verkäufe vollständig über eine App auf dem Smartphone erfassen. Mehr als ein Smartphone braucht es dafür nicht.

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