Freiheitsstrafe

Mann klaut aus Präsidentenpalast – und verkauft Schmuckstücke auf Facebook

16.04.2026 – 19:54 UhrLesedauer: 2 Min.

Porzellan von dem französischen Hersteller Sèvres (Symbolbild): Mehrere Schmuckstück der Manufaktur wurden über Jahre aus dem Elysée-Palast geklaut. (Quelle: IMAGO/imago)

Über Jahre hinweg klaut ein Mann im französischen Präsidentenpalast. Schließlich fliegt die Masche auf. Jetzt wurde er verurteilt.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des französischen Élysée-Palasts ist am Donnerstag zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden – weil er für mehrere Jahre Porzellan aus dem Präsidentenpalast geklaut hat. Insgesamt soll er Gegenstände im Wert von mehreren hunderttausenden Euro entwendet haben. Anschließend verkaufte er die Schmuckstücke auf der Online-Plattform Vinted und auf Facebook.

Wie das Gericht bei der Urteilsverkündung erklärte, handelte es sich bei dem Diebstahl um eine „schwerwiegende“ Tat – die Richterin führt als Begründung den langen Tatzeitraum sowie den hohen finanziellen und historischen Wert des Porzellans an. Auch der Hauptkunde des Ex-Mitarbeiters und ein Komplize wurden von dem Gericht verurteilt.

Die Diebstahlserie war im vergangenen Jahr aufgeflogen, weil die königliche französische Porzellanmanufaktur Sèvres Stücke aus dem Bestand des Élysée-Palasts online entdeckt hatte. Der jetzt verurteilte Mann war der einzige Mitarbeiter gewesen, der einen Schlüssel zur Porzellansammlung besaß.

Wie Sèvres erklärte, hatte das Porzellan einen Wert von 377.370 Euro. Laut Verteidigung ist diese Summe „absurd“. Der jetzt Verurteilte erklärte während des Prozesses, dass er die Gegenstände wegen ihrer Schönheit geklaut habe. Wegen finanzieller Probleme habe er sich schließlich dazu entschieden, die Stücke zu verkaufen.

Der ehemalige Mitarbeiter des Palastes muss nun ein Jahr lang eine elektronische Fußfessel tragen, das zweite Haftjahr ist zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommen eine Geldstrafe von 10.000 Euro, ein Berufsverbot für ähnliche Tätigkeiten sowie ein lebenslanges Verbot, ein Auktionshaus zu betreten.

Share.
Die mobile Version verlassen