Neuer EU-Beschluss
Jährliche HU für ältere Autos ist vom Tisch
07.05.2026 – 12:49 UhrLesedauer: 3 Min.
Strengere Prüfungen für Assistenzsysteme, neue Abgasmessungen, HU im Ausland: Der EU-Verkehrsausschuss hat Änderungen bei der Hauptuntersuchung beschlossen.
Die jährliche Hauptuntersuchung für ältere Autos ist vorerst kein Thema mehr. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat einen Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, wonach Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren jedes Jahr zur Hauptuntersuchung gemusst hätten. Bereits Ende 2025 hatten sich auch die EU-Mitgliedstaaten gegen kürzere Prüfintervalle ausgesprochen.
Der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke wertete die Entscheidung laut „Auto Motor und Sport“ als Entlastung für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen. Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßte das Aus für die jährliche Prüfung. Eine generelle Verkürzung der Intervalle sei fachlich nicht ausreichend begründet, erklärte der Verband. Zudem könnten die Mitgliedstaaten schon heute strengere nationale Vorgaben einführen.
Strengere Prüfungen bei Assistenten
Ganz vom Tisch sind Änderungen bei der Hauptuntersuchung aber nicht. Der Verkehrsausschuss spricht sich für mehrere neue Prüfungen aus, die auch Autofahrer in Deutschland betreffen würden.
Beschlossen sind die Vorschläge des Verkehrsausschusses noch nicht. Als Nächstes folgen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten. Erst danach stimmt das Parlament über die endgültigen Regeln ab.
Künftig sollen Assistenzsysteme wie Notbremsassistenten und Airbags stärker kontrolliert werden. Nach Ansicht der Abgeordneten besteht insbesondere bei modernen Fahrzeugen mit umfangreicher Sensorik und Software zusätzlicher Prüfbedarf. Auch Elektro- und Hybridfahrzeuge sollen ausführlicher untersucht werden. Hintergrund ist der wachsende Anteil elektrifizierter Fahrzeuge in Europa.
Der ZDK unterstützt die geplanten Anpassungen der Prüfkataloge. Zusätzliche Kontrollen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen seien angesichts der zunehmenden Bedeutung dieser Antriebsarten nachvollziehbar.
Künftig könnte außerdem geprüft werden, ob sicherheitsrelevante Rückrufe erledigt wurden. Wurde ein verpflichtender Rückruf nicht durchgeführt, könnte das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestehen. In Deutschland wäre das eine deutliche Änderung: Zwar dokumentiert das Kraftfahrt-Bundesamt bereits heute Rückrufe, direkte Auswirkungen auf die HU-Plakette haben sie bislang aber meist nicht.
Vorläufige Hauptuntersuchungen im Ausland erledigen?
Eine weitere geplante Neuerung betrifft Autofahrer, die längere Zeit im Ausland unterwegs sind. Nach den Vorstellungen des Verkehrsausschusses sollen Hauptuntersuchungen vorübergehend auch in anderen EU-Staaten möglich sein – etwa für Berufspendler, Langzeitreisende oder Wohnmobilfahrer.
Vorgesehen ist dafür eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Die nächste reguläre Hauptuntersuchung müsste anschließend wieder in Deutschland erfolgen. Der ZDK bezeichnete den Vorschlag als praxisnah.
Zusätzlich sprechen sich die Abgeordneten für erweiterte Abgasmessungen aus. Neben den bisherigen Prüfungen könnten künftig auch Stickoxide und die Zahl ausgestoßener Partikel gemessen werden. Vor allem bei modernen Direkteinspritzern und Dieselfahrzeugen gelten diese Emissionen seit Jahren als problematisch. Verpflichtend sollen die zusätzlichen Messungen EU-weit jedoch nicht werden. Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie solche Prüfungen einführen.
Der ZDK hatte sich im Vorfeld gegen verpflichtende Stickoxidmessungen bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ausgesprochen. Der Verband verweist auf fehlende praktikable Prüfverfahren und mögliche hohe Investitionskosten für Werkstätten.
