Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt – eigentlich. Denn es gibt eine Ausnahme.

Gesetzliche Rente, Witwenrente, Riesterrente – die Liste der Rentenarten in Deutschland ist zwar nicht unendlich, aber durchaus lang. Da kann es schon mal passieren, dass man von einer Variante noch gar nichts gehört hat. So dürfte es vielen mit der sogenannten Arbeitsmarktrente gehen. Wir erklären, was das ist und wer sie bekommt.

Was ist die Arbeitsmarktrente?

Die Arbeitsmarktrente ist eine spezielle Art der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Letztere ist für Menschen gedacht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig, aber noch nicht alt genug sind, um regulär in Rente zu gehen. Dabei wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente unterschieden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung arbeiten die Bezieher noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich und die halbe Erwerbsminderungsrente ergänzt ihr Einkommen. Doch was, wenn sich kein passender Teilzeitjob findet? Hier kommt die Arbeitsmarktrente ins Spiel. Wer sie erhält, bekommt die volle EM-Rente ausgezahlt – auch wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind.

Wer bekommt die Arbeitsmarktrente?

Die teilweise Erwerbsminderungsrente soll es Betroffenen ermöglichen, ihren Lebensunterhalt in Kombination mit Teilzeitarbeit zu bestreiten. Doch finden sie auch mithilfe der Agentur für Arbeit keine Beschäftigung, die zur Restarbeitsfähigkeit passt, können sie Anspruch auf eine Arbeitsmarktrente haben – und damit auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die Arbeitsagentur prüft, ob der regionale Arbeitsmarkt auch für leichte Teilzeittätigkeiten „verschlossen“ ist. Ist das der Fall, wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. Diese Arbeitsmarktrente gibt es seit einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1976. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen 2021 mehr als 21.500 Menschen diese Art Rente.

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