Ausdrücklich erwünscht

Was man ganz legal vom Feld holen darf

26.09.2026 – 11:52 UhrLesedauer: 2 Min.

Kartoffelernte: Die Versuchung ist groß, das Gemüse vom Feld zu sammeln. Doch was ist erlaubt? (Archivbild) (Quelle: Christoph Schmidt/dpa/dpa-bilder)

Was darf nach der Ernte noch vom Feld gesammelt werden und wo beginnt Diebstahl? Ein Landwirt erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

Spätsommer und Herbst sind Erntezeit. Angesichts steigender Lebensmittelpreise ist die Versuchung groß, Zwiebeln, Kartoffeln und andere Ernteerzeugnisse von den Feldern zu sammeln. Doch was ist erlaubt und was nicht? „Die Antwort ist relativ einfach“, sagt Franz Retzer, Geschäftsführer der Landgut Dobler GmbH in Sandersdorf-Brehna im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

„Was nach der Ernte geblieben ist, weil es kleine Kartoffeln oder Zwiebeln waren oder wenn mal etwas daneben gefallen ist, das darf man dann auflesen.“ Das sei nicht nur erlaubt, sondern sogar ausdrücklich erwünscht, so der Geschäftsführer. Denn wenn liegengebliebene Kartoffeln keimen, „dann sind die in der Folgekultur Unkraut“.

Das sogenannte Stoppeln sei früher üblich gewesen, etwa um Futter für die eigenen Nutztiere zu sammeln. Es sei aber aus der Mode gekommen, wohl auch weil sich die Lebensweisen geändert hätten, glaubt Landwirt Retzer.

Ernteklau: „Es ist ein Ärgernis, aber kein Riesenproblem“

Doch bereits vor dem Abtransport der Ernte bleiben Zwiebeln, und je nach Erntemethode auch Kartoffeln, in großen Mengen auf den Feldern liegen. Bei Zwiebeln etwa gehe es darum, dass sie trocknen sollen. „Je nach Wetter kann das durchaus auch sein, dass die mal zehn Tage da draußen liegen“, so Retzer weiter. Dann sei die Versuchung groß, sich zu bedienen. „Das ist aber logischerweise Diebstahl.“

Ein flächendeckendes Problem sei der Ernteklau nicht, berichtet Sachsen-Anhalts Landesbauernverband. Es habe das Phänomen immer schon gegeben. Eine steigende Tendenz gebe es aber auch in Zeiten drastisch gestiegener Lebensmittelpreise an den Supermarktkassen nicht.

Im Zweifel sei es immer empfehlenswert, den betreffenden Agrarbetrieb um Erlaubnis zu bitten, bevor man auf dem Feld sammle, so eine Sprecherin. Vereinzelt komme es vor, dass Feldfrüchte in großen Mengen eingesammelt würden, berichtet Landwirt Retzer. „Es ist ein Ärgernis, aber kein Riesenproblem.“

Uneinsichtige bekommen Post von der Staatsanwaltschaft

Erwischt Retzer Menschen beim unerlaubten Einsammeln, stellt er sie zur Rede. „Ich knöpfe denen dann in der Regel etwas Geld ab, damit sie ein bisschen einen Lerneffekt haben.“ Wer sich ganz und gar uneinsichtig verhalte, dem drohe eine Anzeige wegen Diebstahls.

Das habe nach Ansicht des Landwirts zwar meist keinen Erfolg, aber zumindest einen erzieherischen Effekt: „Das beeindruckt schon, glaube ich, wenn ein Brief von der Staatsanwaltschaft kommt.“

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