Unterstützung bei Steuerhinterziehung?
Erstes Mal überhaupt: Beamtin soll in Cum-Ex-Affäre angeklagt werden
14.08.2026 – 13:33 UhrLesedauer: 2 Min.
Bislang standen im Zusammenhang mit illegalen Cum-Ex-Geschäften hauptsächlich Banker im Fokus der Justiz. Jetzt soll offenbar erstmals eine Beamtin vor Gericht landen.
Erstmals soll laut einem Medienbericht eine Vertreterin des Staates im Zuge des Cum-Ex-Skandals vor Gericht. Das Oberlandesgericht Köln ließ die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. wegen „Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ zu, wie der WDR am Freitag unter Verweis auf einen Gerichtsbeschluss vom Montag berichtete. P. steht demnach im Verdacht, der Hamburger Warburg-Bank geholfen zu haben, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld zunächst zu behalten.
Die Warburg-Bank war jahrelang an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen. Mit dem Verschieben von Aktien wurden dabei die Behörden ausgetrickst, sodass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden. Ab 2016 stand im Raum, dass die Bank zu Unrecht eingestrichene Gelder zurückzahlen muss. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft der Finanzbeamtin P. vor, versucht zu haben, dies zu verhindern.
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Falsche Informationen weitergereicht?
Laut der Anklageschrift, welche im vergangenen Jahr eingereicht wurde, soll P. unter anderem ihren Vorgesetzten unvollständige und teils falsche Informationen geliefert haben. Das Landgericht Bonn ließ die Anklage jedoch nicht zu. Es liege „keine ausreichende Wahrscheinlichkeit“ vor, dass P. sich strafbar gemacht habe, zitierte der WDR aus der Entscheidung vom März.
Das Oberlandesgericht widersprach dem aber in dieser Woche. Die Kölner Richter sehen dem WDR-Bericht zufolge einen hinreichenden Tatverdacht, um ein Hauptverfahren gegen die Finanzbeamtin zu eröffnen.
Altkanzler traft Bankenchef
Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Praxis war seit Anfang der 2000er-Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab in dem Zusammenhang schon mehrere Verurteilungen anderer Angeklagter. Bislang wurden aber ausschließlich Banken und ihre Mitarbeiter belangt.
Der Hamburger Cum-Ex-Skandal rund um die Warburg-Bank reicht ohnehin bereits in die Politik hinein, denn sie betrifft auch den damaligen Ersten Bürgermeister der Hansestadt und späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Er hatte den Chef der Bank, Christian Olearius, mehrmals getroffen. An den Inhalt der Gespräche habe er aber keine Erinnerung, sagte Scholz in einem entsprechenden Untersuchungsausschuss.
