Die CDU will das Bürgergeld in seiner jetzigen Form abschaffen: Die Partei hat am Montag stattdessen ihre Idee für eine Grundsicherung vorgestellt. Ein Überblick über die geplanten Änderungen.

Carsten Linnemann blickt stolz in die Gesichter der Journalistinnen und Journalisten, als er am Montagmittag bei einer Pressekonferenz im Konrad-Adenauer-Haus seine „Neue Grundsicherung“ vorstellt. Die Ampel habe keinen Plan, wie man Deutschland aus der Krise steuern könne. „Wir wollen zeigen, was wir besser machen“, sagt der CDU-Generalsekretär und berichtet mit aufgerissenen Augen von einer „Agenda 2030“ zu der auch die „Neue Grundsicherung“ gehören soll.

Die CDU findet nämlich: Es gibt zu viele Arbeitslose und zu wenig Anreize fürs Arbeiten. Seit Monaten kritisiert die Partei das von der Ampelkoalition eingeführte Bürgergeld. Jetzt hat sie eine Alternative vorgelegt, in der vor allem stärkere und einfachere Sanktionen gefordert werden. Worum geht es genau? Und ist die Umsetzung dieser Ideen auch realistisch?

Totalverweigerern sollen Leistungen gestrichen werden – geht das?

Bei dem CDU-Vorschlag handelt es sich um ein System, das sich grundlegend vom Bürgergeld unterscheiden soll, und das schon namentlich: „Der Name ‚Bürgergeld‘ führt in die Irre und ist Ausdruck des politischen Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens“, heißt es im Entwurf der CDU. Stattdessen will die Partei die Sozialleistungen in „Neue Grundsicherung“ umbenennen.

Generalsekretär Carsten Linnemann spricht gar von einer Sozialstaatsreform. Dabei fordert die CDU vor allem härtere Sanktionen. Sie sollen in Zukunft schneller, einfacher und unbürokratischer durchsetzbar sein. Die Argumentation: Lehne eine Person Arbeit grundlos ab, sei diese nicht bedürftig. „Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann nicht mehr“, unterstreicht Linnemann am Montag noch einmal. Gemeint sind laut Linnemann sogenannte „Totalverweigerer“. Bislang hatte die Ampel vereinbart, die Zahlungen in einem solchen Fall zunächst für zwei Monate und bei mehrmaliger Ablehnung für maximal sechs Monate zu streichen. Im CDU-Papier steht von einer entsprechenden zeitlichen Grenze derweil nichts.

Auch wer einen Termin in einem Jobcenter mehr als einmal verpasst, soll Konsequenzen zu spüren bekommen. Kommt nach drei Monaten kein Gespräch zustande, würde der Anspruch auf Unterstützung dem Vorschlag der CDU nach ebenfalls verfallen.

Ist das auch rechtlich durchsetzbar?

Ist es unter bestimmten Bedingungen, sagt der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel. In der Pressekonferenz am Montag erklärt Schlegel, es sei etwa gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber dem einzelnen „Mitwirkungspflichten“ auferlegt. Immerhin werde damit ein legitimes Ziel verfolgt. Schlegel spricht außerdem davon, dass Arbeitsangebote zumutbar sein müssten. Würden sie dann dennoch abgelehnt, könnten Sanktionen gerechtfertigt sein.

Laut Verfassungsgericht ist wichtig, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gesichert wird. Ob sich der Regelsatz also komplett und langfristig streichen ließe, ist deshalb fraglich. Zwar kann eine vollständige Kürzung für den Fall, dass ein zumutbares Arbeitsangebot abgelehnt wird, gerechtfertigt sein, allerdings müsste hier wohl jeweils der Einzelfall geprüft werden. Die eigene Unterkunft wäre von den Kürzungen in jedem Fall nicht betroffen.

„Schonvermögen“ soll angepasst werden

Zudem will die Union wieder ab dem ersten Tag das Vermögen Betroffener überprüfen und beispielsweise bei großem Wohnraum schneller die Übernahme der Kosten einstellen. Derzeit besteht für beides ein Übergangszeitraum von einem Jahr. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann unterstrich zudem, man müsse bei dem sogenannten „Schonvermögen“ darauf achten, dass es dem Alter angepasst werde. Habe jemand beispielsweise 30 Jahre gearbeitet, stehe dieser Person eine andere Obergrenze zu als jemandem, der nur wenige Jahre in Arbeit war.

Flüchtlinge plant die CDU derweil schneller in Arbeit zu bringen, auch dann, wenn sie nur über geringe Deutschkenntnisse verfügen – notfalls in Berufen, die nicht der Qualifikation entsprechen. Auch den Bürokratieabbau hat sich die Union auf die Fahnen geschrieben.

Missbrauch soll bekämpft werden, durch „einen vollständigen Datenaustausch zwischen den Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden und einen starken Rechtsstaat“, fordert die CDU. Sie will darüber hinaus Sozialleistungen in einem System vereinen. Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss sollen in die „Neue Grundsicherung“ einfließen.

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