Diese Bereiche kommen dazu

Alkoholverbot um den Hauptbahnhof wird deutlich ausgeweitet

03.07.2026 – 13:18 UhrLesedauer: 1 Min.

Hinweisschilder zum Verbot von Alkoholkonsum und Waffen (Archivbild): Im Bereich des Hamburger Hauptbahnhofs ist seit 2024 das Trinken von Alkohol verboten. (Quelle: Christian Charisius/dpa)

Die Alkoholkonsumverbotszone am Hamburger Hauptbahnhof wird größer. Ab August gilt das Verbot auch in weiten Teilen von St. Georg – zunächst für ein Jahr.

Wer in Teilen von St. Georg auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Alkohol trinkt, muss sich ab August auf Konsequenzen einstellen. Wie die Innen- und Sozialbehörde mitteilt, wird die bestehende Alkoholkonsumverbotszone rund um den Hauptbahnhof in Hamburg deutlich ausgeweitet.

Künftig umfasst die Zone unter anderem Teile der Adenauerallee, des Steindamms, der Bremer Reihe, der Ellmenreichstraße, den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) sowie den Hansaplatz. Alkohol darf dort zwar weiterhin mitgeführt, jedoch nicht öffentlich konsumiert werden. Die Lange Reihe gehört dagegen nicht zum Verbotsgebiet.

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Neue Regelung zunächst für ein Jahr gültig

Nach Angaben der Behörden soll die Erweiterung dazu beitragen, „die alkoholkonsumbedingten Belastungen für die Menschen im Stadtteil spürbar zu reduzieren und damit die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern“. Hintergrund seien Beschwerden von Anwohnern, wonach sich das Alkohol- und Drogenproblem nach Einführung der Verbotszone am Hauptbahnhof zunehmend nach St. Georg verlagert habe.

Die neue Regelung gilt zunächst für ein Jahr. Die ursprüngliche Alkoholkonsumverbotszone am Hauptbahnhof war 2024 eingeführt worden. Nach Angaben des Senats habe sich die Maßnahme bewährt, weshalb sie inzwischen um weitere drei Jahre verlängert wurde.

Neben dem Alkoholverbot wollen die Behörden verstärkt gegen Straftäter und erhebliche Ordnungsstörer vorgehen. Zugleich soll die Unterstützung für suchtkranke und obdachlose Menschen ausgebaut werden. Geplant sind unter anderem fünf zusätzliche Stellen für Straßensozialarbeiter.

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