Strafen drohen

Jetzt gilt Alkoholverbot an zwei Berliner Bahnhöfen

Aktualisiert am 01.05.2026 – 05:45 UhrLesedauer: 1 Min.

Eine S-Bahn am Bahnhof Zoo (Symbolbild): Ab dem 1. Mai darf an dem Bahnhof kein Alkohol mehr konsumiert werden (Quelle: IMAGO/Guido Koppes Photo/imago)

Ab heute gilt am Bahnhof Zoo und am Ostbahnhof ein unbefristetes Alkoholverbot. Das droht Menschen, wenn sie dagegen verstoßen.

Am Bahnhof Zoo und am Ostbahnhof in Berlin gilt ab dem 1. Mai 2026 ein unbefristetes Alkoholverbot. Wer dagegen verstößt, riskiert einen Hausverweis, ein Hausverbot oder im Wiederholungsfall eine Strafanzeige, geht aus einer internen Mitarbeiterinformation der Bahn hervor.

Verboten sind demnach der Konsum von Alkohol sowie das Mitführen solcher Getränke in geöffneten Behältnissen. Mit der Maßnahme wolle die Bahn für mehr Sauberkeit und ein besseres Sicherheitsempfinden der Reisenden sorgen, teilte der Konzern mit.

Das Verbot ist Teil eines Sonderprogramms, mit dem der Konzern Sauberkeit und Sicherheit an Bahnhöfen und in Zügen verbessern will. Ob weitere Berliner Bahnhöfe folgen, ist unklar.

Share.
Die mobile Version verlassen