Aktuelle Zahlen
Ab diesem Einkommen zahlen Sie Reichensteuer
12.05.2026 – 15:44 UhrLesedauer: 3 Min.

Deutschland diskutiert über eine Reform der Einkommensteuer. Die Koalition will vor allem die Mitte entlasten. Doch wer gehört noch dazu und wer zählt schon zu den Reichen?
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am Dienstag neue Zahlen zur Steuerpolitik in Deutschland veröffentlicht. In dem 92-seitigen Dokument finden sich unter anderem die aktuellen Daten, ab wann man in Deutschland zu den Top-Verdienern zählt und damit den höchsten Steuersatz zahlen muss.
Die Zahlen kommen zu einer Zeit, in der ohnehin über eine große Reform der Einkommensteuer diskutiert wird. Vor allem die SPD möchte die Spitzenverdiener stärker in die Pflicht nehmen, damit die unteren Einkommensgruppen weniger zahlen müssen. Das BMF liefert nun Daten, wen das treffen würde.
Ab diesem Einkommen gehören Sie zu den Reichen
Entscheidend für den Steuersatz ist das zu versteuernde Einkommen (und nicht das Bruttogehalt). Die Höhe des zu versteuernden Einkommens lässt sich pauschal aber nicht bestimmen, da sie von sehr vielen Faktoren und vom Einzelfall abhängt. Dazu zählen Werbungskosten, Betriebsausgaben und sämtliche andere Posten wie außergewöhnliche Belastungen, Einkünfte aus Vermietungen oder andere Sonderausgaben. Mehr dazu, wie man das zu versteuernde Einkommen berechnet, lesen Sie hier.
Trotzdem liefern die BMF-Zahlen interessante Einblicke zu der Höhe der Einkünfte, ab der in der Regel ein bestimmter Steuersatz greift. So hat das obere ein Prozent der Steuerpflichtigen Einkünfte ab 295.299 Euro im Jahr. Das entspräche einem monatlichen Einkommen von 24.608,25 Euro. Für diese Gruppe gilt der Reichensteuersatz in Höhe von 45 Prozent des zu versteuernden Einkommens.
Die nächste Gruppe der ausgewiesenen Steuerpflichtigen sind die oberen fünf Prozent. Sie erzielt jährliche Einkünfte ab 149.991 Euro, also 12.499,25 Euro im Monat. Zum Vergleich: Die unteren 50 Prozent der Steuerpflichtigen haben Jahreseinkünfte von maximal 40.567 Euro, das sind monatlich 3.380,58 Euro. Damit verdient das obere ein Prozent der Steuerpflichtigen mehr als das Siebenfache dessen, was die unteren 50 Prozent verdienen.
| Prozent der Steuerpflichtigen | Einkünfte ab |
|---|---|
| 1 | 295.299 Euro |
| 5 | 149.991 Euro |
| 10 | 111.491 Euro |
| 15 | 91.562 Euro |
| 20 | 78.358 Euro |
| 25 | 68.505 Euro |
| 30 | 60.846 Euro |
| 35 | 54.485 Euro |
| 40 | 49.249 Euro |
| 45 | 44.702 Euro |
| 50 | 40.567 Euro |
Wichtig zu wissen: Die in der Tabelle ausgewiesenen Einkünfte sind nicht die Bruttogehälter und auch nicht das zu versteuernde Einkommen. Es handelt sich um alle Einnahmen einer Einkommensgruppe abzüglich Werbungskosten und Betriebsausgaben. Es kann also sein, dass eine Person anhand der hier ausgewiesenen Einkünfte die Schwelle zum Spitzensteuersatz überschreitet, in der Realität aber noch darunter liegt.
