
Bahn-Mitarbeiter vor Gericht
Fünf Tote bei Zugunglück – Urteil in München erwartet
18.01.2026 – 18:06 UhrLesedauer: 1 Min.
Bei einem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen sterben fünf Menschen. Mehr als drei Jahre später endet der Prozess gegen zwei Bahn-Mitarbeiter in München.
Bei einem Zugunglück starben vor dreieinhalb Jahren fünf Menschen. Der Zug war bei Garmisch-Partenkirchen entgleist, bei dem Unglück wurden zudem 70 Personen verletzt. Vor dem Landgericht in München wird am Montag das Urteil gegen zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn erwartet. In einem Prozess sollte geklärt werden, ob der Fahrdienstleiter und der für die Gleisanlage zuständige Bezirksleiter den Unfall mit verursacht haben.
Die Staatsanwaltschaft München II fordert für beide Männer eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dem Fahrdienstleiter droht wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ein Jahr auf Bewährung. Er soll die Warnung eines Lokführers nicht weitergegeben haben, der von Auffälligkeiten auf der Strecke berichtet hatte. Für den zuständigen Bezirksleiter forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre auf Bewährung.
Beide Angeklagten zeigten sich im Laufe des Prozesses betroffen und entschuldigten sich bei den Betroffenen und Angehörigen. Ihre Anwälte hatten einen Freispruch beantragt. Die Verteidiger sind überzeugt, dass sich das Unglück auch dann ereignet hätte, wenn sich die beiden Männer anders verhalten hätten.