Drastische Folgen vermeiden

Zu viel Wechselgeld: Kassierern droht die Kündigung

„Das macht 10 Euro!“ Sie zahlen mit einem 20er und bekommen drei 5-Euro-Scheine anstatt zwei wieder. Glück für Sie und Pech für den Kassierer?

Aktualisiert am 01.02.2025 – 08:35 Uhr|Lesedauer: 2 Min.

Hand aufs Herz: Wenn Sie zu viel Rückgeld bekommen, behalten Sie es stillschweigend? Oder machen Sie den Mitarbeiter an der Kasse oder die Servicekraft darauf aufmerksam? Drohen Konsequenzen, wenn Sie es nicht tun?

Wechselgeld: Zählen Sie das Rückgeld lieber direkt an der Kasse nach. (Symbolbild) (Quelle: ShotShare/getty-images-bilder)

Wenn Sie als Kunde zu viel Wechselgeld erhalten haben, Sie es rechtzeitig bemerken und trotzdem nichts sagen, kann das für Sie Konsequenzen haben. Zwar erfüllen Sie damit nicht den Strafbestand des Betrugs (§ 263 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB)). Allerdings kann Ihnen eine Täuschung durch Unterlassung vorgeworfen werden – da Sie den Kassierer nicht über den Fehlbetrag unterrichtet haben. Eine Pflicht dazu besteht für Sie dennoch nicht.

Bekommen die Mitarbeiter des Supermarkts, des Restaurants, der Bar oder des Geschäfts jedoch mit, dass Sie zu viel Wechselgeld erhalten haben, sind Sie zu dessen Herausgabe verpflichtet. Andernfalls liegt eine sogenannte „ungerechtfertigte Bereicherung“ vor (§ 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Viel wichtiger ist das Thema Fairness gegenüber dem Personal – denn Sie können mit Ihrem Verhalten sogar den Job eines anderen Menschen gefärden.

Kassiererinnen und Kassierer sind verpflichtet darauf zu achten, dass der Soll-Betrag in der Kasse am Ende ihrer Schicht korrekt ist. Stimmen Kasseninhalt und Abrechnungsbetrag nicht überein, liegt eine Pflichtverletzung vor.

Zwar liegt es in der Verantwortlichkeit des Mitarbeiters, dass seine Kasse stimmt. Doch im Eifer des Gefechts kann es schnell zur Ausgabe von einem erhöhten Rückgeldbetrag kommen. Kunden können Angestellte daher unterstützen, wenn sie auf die Differenz aufmerksam machen.

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