Gericht: Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben

Gericht: Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben

Aktualisiert am 27.10.2026 – 10:38 UhrLesedauer: 1 Min.

Beate Zschäpe soll mindestens bis 2035 in Haft bleiben. (Archivbild) (Quelle: Tobias Hase/dpa/dpa-bilder)

Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht München legte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre fest und lehnte es zudem ab, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen, wie das Gericht in München mitteilte. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

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