Am vergangenen Wochenende hat mutmaßlich ein Wolf erneut ein Nutztier gerissen. Das Raubtier soll nun geschossen werden dürfen. Ein Verein kündigt Klagen an.

Zuvor hatte der Freundeskreis kritisiert, dass das Verfahren gegen europäisches und nationales Naturschutzrecht verstoße. Weibliche Wölfe seien zudem zu dieser Zeit des Jahres bereits trächtig, sodass auch ethische Probleme bestünden. Der Verein kündigte an, mit einer „beispiellosen Klagewelle“ bis hin zum Europäischen Gerichtshof gegen die Regelung vorzugehen.

Hentschel bemängelte im Gespräch mit t-online auch, dass die Vereine nicht früh genug informiert worden seien. Sie hätten erst am Montag von der geplanten Wolfsentnahme erfahren. „Laut EU-Recht müssten wir eine Woche früher informiert werden“, so Hentschel.

Wolf tötete Rind in der Region

Am vergangenen Wochenende war ein Rind in der Region Hannover gerissen worden. Eine Karte zu Nutztierschäden des Niedersächsischen Umweltministeriums zeigt, dass sich der Vorfall offenbar in Neustadt am Rübenberge ereignete. Laut des Ministeriums war der Verursacher mit „hinreichender Sicherheit“ ein Wolf. Da es in dem betroffenen Gebiet seit Herbst 2023 mehrere Nutztierrisse gegeben hatte, ist am Dienstagabend eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes in Kraft getreten.

Die Umweltministerkonferenz hatte Anfang Dezember einstimmig das Schnellabschussverfahren auf den Weg gebracht. Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlich häufigen Wolfangriffen auf geschützte Nutztiere ein Abschuss erlaubt. Dieser ist 21 Tage lang im Abstand von einem Kilometer um die konkrete Weide auch ohne DNA-Probe möglich.

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