
Die Stiftung Denkmalschutz verweist auch auf die Ergebnisse des Gutachtens. Demnach sei ein Erhalt des Leuchtturms in der Nordsee „zunehmend unmöglich“. Der Stiftungssprecher teilt aber mit: „Wir warten gespannt auf mögliche Ideen des Landtags im Rahmen der Petition, die die Gefährdung für den „Roten Sand“ verlässlich reduzieren könnten.“
In der Anhörung des Petitionsausschusses wird die Eingabe zunächst beraten. Sowohl der Petent, also der Initiator der Petition, als auch die Landesregierung stehen dem Ausschuss ausführlich Rede und Antwort, teilt ein Sprecher des Landtags mit. So sollen sich die Ausschussmitglieder umfassend informieren können.
Ein Beschluss noch während der Anhörung gilt als unwahrscheinlich. „Der Petitionsausschuss wird im Anschluss an die Anhörungssitzung erwartbar in einer seiner nächsten Sitzungen die inhaltliche Beratung in der Sache aufnehmen und eine Empfehlung für das Plenum erarbeiten“, teilt der Landtagssprecher weiter mit.
Parallel wollen Bund, Land, Landesdenkmalamt und die Stiftung in den kommenden Wochen beraten, welcher der beiden verbliebenen Standorte für eine Versetzung des Leuchtturms weiter verfolgt wird. Eine Entscheidung könnte Anfang Dezember fallen, heißt es von der Stiftung.
Sicherlich, da der rot-weiß-gestreifte Turm ein maritimes, norddeutsches Wahrzeichen ist. „Der Leuchtturm hat viele Freunde“, sagte kürzlich eine Sprecherin der Stiftung Denkmalschutz. Leuchttürme, von denen es insgesamt rund 150 an Nord- und Ostsee gibt, ziehen viele Menschen seit jeher in ihren Bann: ob als Fotomotiv bei Urlaubern oder Sehenswürdigkeit für Technikfans.
Für die Kommunen an der Küste könnte „Roter Sand“ ein neues Wahrzeichen und damit eine Touristenattraktion werden. Deshalb entwickelte sich in den vergangenen Monaten ein öffentlich ausgetragener Konkurrenzkampf um den Standort. Der Turm wird seit 1964 nicht mehr benötigt, steht aber seit 1982 unter Denkmalschutz.
Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Denkmalpflege, trifft die Entscheidung mit. Einen Favoriten nennt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf Anfrage nicht.
Aus denkmalfachlicher Sicht gebe es „keine Präferenz“, heißt es. Nur so viel: An seinem neuen Standort solle der Leuchtturm „angemessen zur Geltung“ kommen und der historische Bezug zur Weser und der Wesermündung solle erkennbar bleiben.










