Wo im Alltag schnell Bußgelder drohen

Parkwissen im Detail

Falschparken ohne Absicht: Wo im Alltag schnell Bußgelder drohen


10.01.2026 – 10:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Parkverbotschild: Für E-Scooter-Fahrer sind erlaubte Parkplätze nicht eindeutig erkennbar.

Falsch geparkte E-Scooter sorgen oft unbemerkt für Bußgelder – selbst ohne Absicht. Wo Alltagssituationen teuer werden können, zeigt der Artikel.

Den E-Scooter kann man praktisch überall abstellen, aber wenn der Ort unerlaubt ist, gibt es Bußgelder. Nutzer von Sharing-Diensten kennen oft die Regeln nicht, wie sie ihren Scooter nach der Nutzung parken müssen. Fehlende Abstellflächen sorgen zusätzlich dafür, dass ein Scooter zur Verkehrsbehinderung wird. Was man wissen sollte, wird nachfolgend genauer betrachtet.

Im hektischen Alltag stellen Fahrer E-Scooter oft kurzerhand am Fahrbahnrand oder auf Gehwegen ab – meist ohne böse Absicht. Dennoch drohen Bußgelder, wenn dabei Verkehrsregeln verletzt werden. Laut Straßenverkehrsordnung (§12 StVO) gilt: E-Scooter sind wie Fahrräder zu behandeln, dürfen also nur dort abgestellt werden, wo sie niemanden behindern oder gefährden.

Teure Fehler passieren häufig in Fußgängerzonen, auf Gehwegen vor Hauseingängen, an Bushaltestellen oder in Feuerwehrzufahrten. Selbst das Abstellen eines Scooters quer zum Weg kann als Behinderung gelten. Je nach Schwere des Verstoßes liegen Bußgelder zwischen 20 und 100 Euro. Das Risiko steigt in Großstädten, wo Ordnungsämter und Anbieter zunehmend konsequent kontrollieren.

Laut StVO dürfen E-Scooter grundsätzlich auf Gehwegen, Straßenrändern oder in speziell gekennzeichneten Zonen stehen, sofern ausreichend Platz (mindestens 1,50 Meter) für Fußgänger bleibt. Auch das Parken auf Radwegen oder in Haltezonen ist tabu.

Viele Städte haben inzwischen sogenannte „Scooter-Hubs“ eingerichtet – markierte Flächen, auf denen das Abstellen ausdrücklich erlaubt ist. Hier entfällt das Risiko von Bußgeldern weitgehend.

Nutzer von Sharing-Scootern sollten zudem die App des jeweiligen Anbieters beachten: Manche Anbieter erlauben das Beenden der Fahrt nur innerhalb genehmigter Parkzonen. Ein Richtwert: Ein Scooter darf nirgendwo so stehen, dass Kinderwagen, Rollstühle oder Blinde eingeschränkt werden. Wer das missachtet, handelt ordnungswidrig nach §49 StVO.

Mit ein paar einfachen Gewohnheiten lässt sich Ärger leicht vermeiden:

Eine Faustregel lautet: Steht der Scooter so, dass man selbst als Fußgänger bequem vorbeikäme, ist das Abstellen meist unproblematisch. So lassen sich Bußgelder vermeiden – und die Innenstadt bleibt für alle sicher und übersichtlich.

Wer unsicher ist, wo E‑Scooter korrekt abgestellt werden dürfen, kann sich bei der örtlichen Stadtverwaltung oder direkt bei den Scooter-Anbietern informieren – viele bieten in ihren Apps klare Hinweise und Kartenfunktionen zur erlaubten Parkzone. So lässt sich Ärger vermeiden, und zugleich trägt man dazu bei, dass Sharing-Angebote im Stadtbild dauerhaft akzeptiert bleiben.

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