Unter dieser Bedingung entfällt die Mehrwertsteuer für PV-Anlagen

Eine Photovoltaikanlage zu betreiben, ist seit 2023 attraktiver. Das liegt unter anderem an einer Gesetzesänderung zur Mehrwertsteuer.

Viele Eigentümer denken darüber nach, eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf ihrem Hausdach zu installieren. Ob es sich lohnt, seinen eigenen Solarstrom zu erzeugen, hängt auch von den gesetzlichen Bestimmungen ab. Bei der Mehrwertsteuer gab es zum 1. Januar 2023 eine Änderung – zum Vorteil von Hausbesitzern.

Möchten Sie sich jetzt eine PV-Anlage auf, an oder in der Nähe Ihres Hauses montieren lassen, fällt nämlich unter Umständen weder auf den Kauf noch auf die Lieferung noch die Installation Umsatzsteuer an. Auch alle weiteren Komponenten, die nötig sind, um die Anlage zu betreiben, können davon befreit sein. Das gilt zum Beispiel für einen mitgelieferten Stromspeicher.

Diese Bedingung müssen Sie erfüllen

Voraussetzung für die Mehrwertsteuerbefreiung ist, dass die Leistung Ihrer PV-Anlage höchstens 30 Kilowatt (kW) beträgt. Vor 2023 konnten sich Betreiber die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer nur erstatten lassen, wenn sie auf ihre Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet haben.

Wo Sie doch noch Mehrwertsteuer zahlen müssen

Die Mehrwertsteuer fällt ebenfalls nicht mehr an, wenn Sie defekte Komponenten Ihrer PV-Anlage austauschen müssen. Gleiches gilt, wenn Sie bestehende Module erweitern. Lassen Sie Ihre PV-Anlage reparieren, ohne dass dabei gleichzeitig Ersatzteile mitgeliefert werden, müssen Sie aber wie bislang 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Reparatur zahlen.

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