Steuerklasse 0: Für wen gilt sie? Und was bedeutet sie? Ein Überblick

Das Steuersystem kennt mehrere Steuerklassen. Am wenigsten bekannt dürfte Steuerklasse 0 sein. Wir erklären, welche Besonderheit sich dahinter verbirgt.

Normalerweise läuft es so: Beschäftigte zahlen Steuern – und das bereits Monat für Monat über den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Dafür finden sie sich je nach familiärer Situation in einer von sechs Steuerklassen wieder. Es gibt aber noch eine siebte: die Steuerklasse 0.

Sie ist für einen Sonderfall vorgesehen. Nämlich für Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten – sogenannte Grenzgänger – und aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland keine Steuern auf ihren Arbeitslohn zahlen müssen. Die Steuerklasse 0 wird auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen.

Steuerklasse 0 bewahrt Sie vor Steuerklasse 6

Deutschland hat mit mehr als 70 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Sie regeln, in welchem Land und in welcher Höhe Steuern anfallen. So soll ausgeschlossen werden, dass Steuerpflichtige doppelt Einkommensteuer zahlen. Das Bundesfinanzministerium bietet hier eine komplette Übersicht.

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