Haushaltshilfe, Handwerker & Co.: Diese Ausgaben können Sie als Rentner von der Steuer absetzen

Auch Rentner zahlen Steuern, wenn sie einen bestimmten Betrag überschreiten. Einige Ausgaben können Sie aber von der Steuer absetzen.

Das Wichtigste im Überblick


Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Um das zu verstehen, muss man einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen: Das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 sieht vor, dass die Renten ab 2040 analog zu den Beamtenpensionen voll “nachgelagert” besteuert werden – und nicht, wie bis dahin “vorgelagert”. Mehr zur Rentenbesteuerung lesen Sie hier.

Für jede Rentnerin und jeden Rentner besteht also die Pflicht, Steuern zu zahlen und eine Steuererklärung abzugeben. Eine Steuererklärung für Einkünfte aus dem laufenden Jahr müssen Sie dabei stets erst im darauffolgenden Jahr einreichen. Allerdings sind viele Rentner davon befreit – dank des sogenannten Rentenfreibetrags und des steuerlichen Grundfreibetrags.

Rentenfreibetrag: Dieser hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Bis 2040 soll dieser Betrag auf null sinken. Die Ampelkoalition plant aber, ihn bis 2060 zu strecken. Der Rentenfreibetrag betrug für Neurentner im Jahr 2022 18 Prozent, für Menschen mit Rentenbeginn im Jahr 2023 noch 17 Prozent. Das heißt im Gegenzug: 82 bzw. 83 Prozent ist der Besteuerungsanteil, dieser wäre also steuerpflichtig (siehe Tabelle). Allerdings gibt es noch den steuerlichen Grundfreibetrag.

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Gut zu wissen: Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen soll. Hintergrund ist ein Urteil zur doppelten Besteuerung von Renten. Lesen Sie hier mehr dazu.

Grundfreibetrag: Zusätzlich zum Rentenfreibetrag gibt es den Grundfreibetrag, der sämtlichen Steuerzahlern garantiert, dass sie auf bestimmte Einkommen gar keine Steuern zahlen müssen. Für Rentner gilt: Der steuerliche Grundfreibetrag greift auf den Besteuerungsanteil, also die Summe Ihrer Renteneinkünfte, die nach Abzug des Rentenfreibetrages übrig bleibt.

Das heißt, Sie müssen eine Steuererklärung nur abgeben, wenn Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Und selbst dann müssen Sie nicht automatisch Steuern zahlen – denn einige Kosten können Sie von der Steuer abziehen (siehe unten).

Der Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr ein wenig. Für das Veranlagungsjahr 2023 liegt er bei 10.908 Euro bzw. 21.816 Euro für Ehepaare.

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Was muss ich bei Rentenanpassungen beachten?

Weil der Rentenfreibetrag gleich bleibt (siehe oben), können Rentenerhöhungen dazu führen, dass Sie – auch wenn Sie bislang nicht steuerpflichtig waren – im Laufe der Zeit steuerpflichtig werden. Das passiert häufig, wenn Sie schon länger Rentner sind und einige Rentenerhöhungen erhalten haben. Lesen Sie hier mehr dazu, was Sie beachten sollten, wenn die Rente steigt.

Auch zusätzliche Einkünfte aus Mieteinnahmen, Verpachtung oder Arbeitslohn sind steuerpflichtig. Allerdings kann hier der sogenannte Altersentlastungsbetrag greifen.

Wie beim Rentenfreibetrag gilt auch beim Altersentlastungsbetrag: Er ändert sich ein Leben lang nicht – sondern hängt von dem Jahr ab, in dem Sie 65 Jahre alt werden. Eine Übersicht über die Höhe des Betrages:

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Welche Renten sind nicht steuerpflichtig?

Auf die Altersrente, Witwenrente oder die Erwerbsminderungsrente müssen Sie grundsätzlich Steuern zahlen. Keine Steuern zahlen müssen Sie dagegen auf speziellere Renten, die von vornherein steuerfrei sind. Das sind insbesondere:

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