Bis zu 2.000 Euro erhalten: Wer jetzt einen Heizkosten-Zuschuss beantragen kann

Wer mit Öl, Holz oder Flüssiggas heizt, musste lange auf Entlastungen warten. Nun schalten auch die letzten Bundesländer die Antragsportale frei.

Das Wichtigste im Überblick


Fünf Monate ist es her, dass sich die Bundesregierung auf Hilfen für Haushalte geeinigt hat, die mit Öl, Holzpellets, Kohle oder Flüssiggas heizen – jetzt können Betroffene das Geld aus dem Härtefallfonds auch in fast allen Bundesländern beantragen.

An diesem Montag schalten Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Thüringen die Antragsportale für den Heizkosten-Zuschuss frei. Mitte Mai folgen dann noch Bayern und Nordrhein-Westfalen. In allen anderen Bundesländern ist es bereits möglich, die Härtefallhilfen zu beantragen.

Heizkosten-Zuschuss: Wer bekommt ihn?

Allerdings müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um an das Geld vom Staat zu kommen. In der Regel erhalten Sie den Zuschuss, wenn

  • Sie zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal sogenannte nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle, Koks oder Flüssiggas gekauft haben
  • und mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr dafür gezahlt haben.

Eine Ausnahme bildet Berlin: Das Land hat das Antragsverfahren bereits Ende Januar gestartet und niedrigere Hürden eingebaut. Dort sollen Sie bereits eine Erstattung erhalten, wenn der Brennstoff im Jahr 2022 um mehr als 70 Prozent teurer war als 2021. Da nun ein bundesweites Hilfsprogramm aufgesetzt wurde, ist die Antragstellung in Berlin aktuell pausiert (mehr dazu unten).

Wie viel Geld gibt es?

Der Bund übernimmt 80 Prozent der Kosten, die oberhalb der Verdopplung liegen. Die Untergrenze liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro. Dem Antrag müssen Sie auch Ihre Brennstoffrechnung und einen Zahlungsnachweis beilegen, etwa einen Kontoauszug. Bei Wohngebäuden mit mehreren Parteien muss sich der Vermieter um die Hilfen kümmern und sie an die Mieter weitergeben.

Woher weiß ich, ob ich Anspruch habe?

Die Bundesregierung hat für alle Brennstoffe einen Referenzpreis für das Jahr 2021 festgelegt. Sehen Sie auf Ihrer Rechnung, dass Sie 2022 mehr als das Doppelte dieses Preises gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf die Härtefallhilfen. Es gelten folgende Vergleichspreise für 2021 inklusive Mehrwertsteuer:

  • Heizöl: 71 Cent pro Liter
  • Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
  • Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
  • Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
  • Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
  • Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
  • Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm

Ob Sie antragsberechtigt sind, können Sie auch online prüfen. Die Verbraucherzentrale bietet einen Rechner, der Ihre mögliche Energieentlastung ermittelt.

Wo kann ich den Heizkosten-Zuschuss beantragen?

Das hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Die meisten Länder nehmen am Service-Portal Driveport teil. Dazu zählen Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In Bayern können Sie den Heizkosten-Zuschuss erst ab dem 15. Mai beantragen. Auf der Seite des Staatsministeriums für Familien, Arbeit und Soziales heißt es, dass dies ebenfalls über eine Online-Plattform geschehen werde. Der Link dorthin werde dann auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht.

Dass Berlin deutlich schneller als der Rest des Landes Entlastungen auf den Weg gebracht hat, fällt der Landesregierung nun auf die Füße. Die Anträge für die “Heizkostenhilfe Berlin” bei der Investitionsbank Berlin sind derzeit pausiert, um “das vorhandene Verfahren anzupassen”. Erst dann darf Berlin die bereitgestellten Bundesmittel nutzen.

Allen Bundesländern ist gemein, dass sie Ihnen für den Antrag bis zum 20. Oktober 2023 Zeit gewähren. Die Bearbeitungszeit soll etwa sechs Wochen betragen.

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