Frag t-online
Gehen Rentner mit Grundsicherung bei der Mütterrente 3 leer aus?
17.04.2026 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Mütterrente.
Kurz gesagt: Das ist durchaus möglich. „Liegen die Voraussetzungen für die Zahlung der Mütterrente vor, wird diese auch anerkannt und ausgezahlt. Sie ist Teil der gesetzlichen Rente und wirkt rentensteigernd“, sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicheurng Bund t-online. Sie schränkt allerdings ein: „Beziehen Rentnerinnen und Rentner weitere Sozialleistungen, wie beispielsweise die Grundsicherung oder das Wohngeld, kann die Mütterrente als Bestandteil der gesetzlichen Rente dort angerechnet werden.“
Das Prinzip dahinter: Je mehr Einkommen Sie besitzen, zum Beispiel aus einer Rente, desto weniger sind Sie auf Grundsicherung oder Wohngeld angewiesen – und entsprechend weniger Sozialleistung wird Ihnen ausgezahlt. Unter Umständen entfällt der Anspruch komplett. Erhöht sich nun durch die Mütterrente 3 Ihre gesetzliche Rente, können Grundsicherung oder Wohngeld sinken.
Zwar gibt es seit 2021 einen Freibetrag – bis zu 281,50 Euro Rente im Monat werden derzeit nicht auf die Grundsicherung angerechnet –, von diesem profitieren Sie aber nur, wenn Sie auf mindestens 33 Beitragsjahre in der Rentenversicherung kommen. Laut dem Sozialverband VdK schaffen das viele Frauen aber nicht. Eine durch die Mütterrente 3 erhöhte eigene Rente würde bei ihnen also dazu führen, dass die Grundsicherung sinkt. Der VdK fordert deshalb eine Ausweitung des Freibetrags, um Altersarmut zu verhindern.
„Der 2017 eingeführte Freibetrag für die betriebliche und private Altersvorsorge und bei der Grundrente sollte auch für Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten. Die Ungleichbehandlung von privater, betrieblicher und gesetzlicher Altersabsicherung ist nicht nachvollziehbar“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands zum inzwischen beschlossenen Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten.
