Wie viel dürfen Rentner 2026 dazuverdienen? Art der Rente entscheidet

Hinzuverdienstgrenze

Diese Rentner dürfen 2026 mehr nebenbei verdienen


Aktualisiert am 23.12.2025 – 13:27 UhrLesedauer: 2 Min.

Älterer Mann arbeitet in einer Werkstatt (Symbolbild): Wie viel Hinzuverdienst neben der Rente möglich ist, hängt von der Rentenart ab. (Quelle: Nastasic/getty-images-bilder)

Rente heißt nicht für jeden Ruhestand. Manch einer möchte weiter Geld verdienen und legt sich einen Nebenjob zu. Für eine Rentenart gibt es aber eine Verdienstgrenze.

Wer in Rente geht, liegt nicht nur auf der Couch, pflegt den Garten oder kümmert sich um die Enkelkinder. Viele Senioren sind zwar offiziell im Ruhestand, gehen aber dennoch regelmäßig arbeiten.

Aber wie viel darf ich hinzuverdienen, ohne dass es auf die Rente angerechnet wird? Und: Was muss ich noch beachten? t-online erklärt es Ihnen.

So viel, wie Sie möchten. Das gilt für Rentner, die das reguläre Renteneintrittsalter bereits überschritten haben, aber auch für Frührentner. Inzwischen dürfen beide Gruppen Ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Zuvor galt das nur für Ruheständler, die die Regelaltersgrenze schon erreicht hatten. Wo diese für Sie liegt, können Sie hier nachlesen.

Wer früher in Rente gehen möchte, muss entweder besonders lange Beiträge gezahlt haben oder muss teils hohe Abschläge in Kauf nehmen. Lesen Sie hier mehr zur abschlagsfreien Frührente, besser bekannt als „Rente mit 63“.

Auch für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente gibt es deutliche Verbesserungen. Erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, können Sie diese 2026 bis zu einer Hinzuverdienstgrenze in Höhe von mindestens 41.527,50 Euro aufstocken (2025: 39.322,50 Euro). Die genaue Grenze berechnet Ihr Rentenversicherungsträger individuell. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 20.763,75 Euro (2025: 19.661,25 Euro).

Frührentner, die weiter arbeiten, sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Zudem zahlen Sie weiterhin Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung. Als Rentner liegt der Beitragssatz für die Krankenversicherung der Rentner bei 7,3 Prozent.

Doch wenn Sie hinzuverdienen, steigt das Einkommen, auf das Sie die Beiträge zur Krankenversicherung abdrücken müssen. Zudem gilt: Auch Steuern müssen Sie zahlen, gegebenenfalls durch den Zuverdienst mehr als ohne (siehe unten).

Unabhängig von der Grenze müssen Sie als Rentner Ihren Hinzuverdienst versteuern. Schließlich zählt dieser zu Ihrem Einkommen.

Aktie.
Die mobile Version verlassen