Schritt für Schritt

So setzen Sie ein Parkverbot durch


18.11.2024 – 16:17 UhrLesedauer: 2 Min.

Letztes Mittel gegen Falschparker: Ein Parkverbot schützt wichtige Zufahrten und die Verkehrssicherheit. (Quelle: Sylvio Dittrich via www.imago-images.de)

Parkende Autos blockieren die Straße? So setzen Sie ein Parkverbot im öffentlichen Raum durch – möglichst schnell und einfach.

Parkende Autos können schnell zum Ärgernis werden – und auch zur Gefahr. Vor allem dann, wenn sie Rettungswege blockieren, Sichtachsen versperren oder einfach dort stehen, wo sie nicht hingehören. Aber wie erreicht man, dass die Kommune ein dauerhaftes Parkverbot einrichtet? Der Weg ist oft lang – aber mit guter Vorbereitung und dem richtigen Vorgehen machbar.

Im öffentlichen Raum entscheidet die Verkehrsbehörde, ob ein Parkverbot eingerichtet wird. Denn solche Regelungen betreffen alle Verkehrsteilnehmer und sind gesetzlich streng geregelt. Die Behörden prüfen, ob ein öffentliches Interesse besteht und wägen sorgfältig ab: Ein neues Parkverbot darf weder den Verkehrsfluss behindern noch private Interessen über das Gemeinwohl stellen.

Bevor Sie sich an die Behörde wenden, sollten Sie sich über Ihr Anliegen im Klaren sein. Stellen Sie sich dazu folgende Fragen:

Tipp: Sammeln Sie Beweise. Eine Dokumentation mit Fotos oder protokollierten Problemen kann Ihre Argumentation unterstützen.

Für das Einrichten eines Parkverbots ist die örtliche Verkehrsbehörde zuständig. Sie finden sie in der Regel im Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort stellen Sie den Antrag für das Parkverbot. Informationen dazu finden Sie oft auch online auf der Internetseite Ihrer Kommune.

Ein schriftlicher Antrag ist die Basis. Halten Sie Ihre Argumentation klar und strukturiert. Folgende Inhalte sind wichtig:

Die Verkehrsbehörde prüft Ihren Antrag. Dabei spielt vor allem die Verkehrssicherheit eine Rolle:

Oft holt die Behörde Gutachten oder Stellungnahmen der Polizei ein. Das kann mehrere Wochen oder Monate dauern.

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, veranlasst die Behörde die notwendigen Maßnahmen. Dazu gehören das Aufstellen der nötigen Verkehrszeichen und das Anbringen von Fahrbahnmarkierungen. Die Umsetzung kann sich allerdings verzögern, da öffentliche Mittel beantragt und Ausschreibungen durchgeführt werden müssen.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Oft hilft es, zusätzliche Argumente oder Unterlagen einzureichen. Wenn Ihr Anliegen viele Menschen betrifft, können Sie auch Unterstützer mobilisieren, z. B. Nachbarn oder Anwohnergruppen. Eine Bürgerinitiative oder eine gemeinsame Eingabe kann Ihrem Anliegen mehr Gewicht verleihen.

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