Bei einem Sparbetrag bis zu 360 Euro im Jahr – also 30 Euro monatlich – gibt der Staat pro eingezahltem Euro 50 Cent dazu. Für Sparbeträge von 360 bis 1.800 Euro wird jeder privat eingezahlte Euro staatlich um 25 Cent aufgestockt. Damit ist eine maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich möglich.

Dazu kommt für Familien ein Kinderzuschlag: Ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro kann man den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr erhalten.

Anders als bisher sollen auch alle Selbstständigen in die staatlich geförderte Altersvorsorge einzahlen können. Auch viele Selbstständige seien im Alter in einer prekären Situation, begründeten das die Koalitionäre.

Die Linke befürchtet, dass die Ärmsten auch vom neuen System nicht profitieren werden. „Wer heute schon kaum Geld hat, um über die Runden zu kommen, kann es doch nicht riskieren, dass hart erarbeitetes Geld dann an den Börsen verzockt wird“, betonte die Abgeordnete Isabelle Vandre. Union und SPD förderten eine teure und risikoreiche private Altersvorsorge mit Milliarden, statt die gesetzliche Altersvorsorge zu stärken.

Sie können entscheiden, ob sie ihren alten Vertrag unverändert behalten, ihn ändern oder ganz in das neue Modell wechseln. Erst einmal besteht für alle Altverträge Bestandsschutz.

Man kann aber auch in ein neues Modell wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei kann man entscheiden, ob man künftig in ein Produkt mit oder ohne Garantien einzahlt. Es können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Der Wechsel zwischen verschiedenen Altersvorsorgeverträgen soll generell einfacher werden. Dafür sollen die Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Bisher fällt alles am Anfang an. Wenn man wechselt, zahlt man also die gesamte Summe nochmal. Eine Wechselgebühr sollen die Anbieter außerdem nur in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss verlangen dürfen.

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