Haben Sie sich für eine Urnenbeisetzung entschieden, müssen Sie je nach Bundesland unterschiedliche Fristen einhalten. Welche das sind? Wir klären auf.

Ist eine verstorbene Person erst einmal eingeäschert, scheint die Beisetzung in einer Urne möglicherweise nicht die größte Dringlichkeit zu haben – zumindest im Vergleich zur Erdbestattung. Doch ewig können Sie die Urne nicht beim Bestatter unterbringen. Welche Frist je nach Bundesland gilt und wo Sie am längsten warten können, erfahren Sie hier.

Um jemanden in einer Urne zu bestatten, muss er zunächst im Krematorium eingeäschert werden. Nach der Feuerbestattung bleibt die Asche des Verstorbenen in einer Aschekapsel aufbewahrt, die dann wiederum in eine Urne gesetzt wird. Die Urne wird schließlich nach der Trauerfeier beigesetzt. Solange verwahrt sie der Bestatter.

Dabei kommen je nach Dauer unterschiedliche Kosten auf Sie zu. Doch auch die jeweiligen Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer legen fest, wie lange die Urne beziehungsweise die Asche noch über der Erde verweilen darf. Laut dem Bestattungsgesetz von Nordrhein-Westfalen sind es beispielsweise nur sechs Wochen, im starken Kontrast dazu legen Sachsen und Thüringen eine Frist von ganzen sechs Monaten fest.

Einige Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Bundesländer das Thema handhaben:

So unterschiedlich die Bundesländer mit der Frist für die Urnenbeisetzung umgehen, so ist sich die Mehrheit doch einig, wenn es darum geht, ob Sie die Urne eines Verwandten mit nach Hause nehmen dürfen. Demnach dürfen Angehörige nicht einfach die Urne zu Hause statt beim Bestatter aufbewahren. Das besagt die Friedhofspflicht beziehungsweise das Bestattungsgesetz, nach denen der Verstorbene auf dem Friedhof (eventuell auch im Wald oder auf See) beizusetzen ist.

Eine Ausnahme bildet Rheinland-Pfalz, das erst kürzlich Schlagzeilen machte: Immerhin gestattet es dort bald das Gesetz, dass zukünftig Asche über dem Rhein verstreut oder in Form einer Kette am Hals eines Angehörigen getragen werden darf. Auch in anderen Bundesländern werden die Regeln lockerer: In Bremen dürfen Angehörige die eingeäscherten Überreste teilweise ebenfalls mitnehmen und auf ihrem privaten Grundstück verteilen.

Sind Sie sich unsicher, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten, fragen Sie am besten bei Ihrem Bestatter nach. Diese sind mit dem geltenden Recht vertraut und können Ihnen helfen, sich an die Gesetze zu halten.

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