News folgen

Die Steuererklärung gilt vielen als lästig. Statt sie selbst zu erledigen, wenden sie sich deshalb an einen Steuerberater. Doch rechnet sich das überhaupt?

Hausputz, Gartenarbeit, Tapetenwechsel – viele anstrengende Aufgaben kann man professionellen Dienstleistern überlassen. Das gilt auch für die Steuererklärung.

Doch ist das Geld dafür wirklich gut investiert? Wir erklären, was ein Steuerberater kostet, für wen sich das lohnt und welche Alternativen Sie haben.

Steuerberaterkosten sind in der sogenannten Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gesetzlich geregelt. Sie legt die minimalen und maximalen Gebühren für eine Leistung fest. Angegeben wird diese Gebührenspanne in sogenannten Zehnten. Sie liegt bei der Einkommensteuererklärung zum Beispiel zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr (10/10).

Das heißt: Wie viel Sie am Ende tatsächlich zahlen müssen, liegt im Ermessen des Steuerberaters. Ist der Aufwand durchschnittlich, wird meist die sogenannte Mittelgebühr fällig. Der Steuerberater setzt dann 3,5/10 an, multipliziert also die volle Gebühr mit diesem Faktor. Verlangt er mehr, muss er das gut begründen.

  • Beispiel: Nehmen wir an, Sie erzielen als Angestellte Einkünfte von 40.000 Euro im Jahr. Bei diesem sogenannten Gegenstandswert ergibt sich aus der Tabelle A der StBVV eine volle Gebühr (10/10) von 1.061 Euro (Stand: März 2025). Setzt der Steuerberater nun die Mittelgebühr von 3,5/10 an, kostet Sie die Einkommensteuererklärung 371,35 Euro (0,35 x 1.061 Euro). Hinzu kommen noch 19 Prozent Umsatzsteuer. Tabelle A können Sie hier einsehen.

Tipp: Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen geordnet ein. Das erspart dem Steuerberater Zeit – und Ihnen selbst Geld.

Größeren Ermessensspielraum als bei der Einkommensteuererklärung haben Steuerberater bei Leistungen für Selbstständige und Freiberufler wie der Umsatzsteuererklärung und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hier liegen die Gebührenspannen zwischen 1/10 und 8/10 beziehungsweise 5/10 und 30/10. Gleiches gilt für die Erstberatung (1/10 bis 10/10) und die Buchführung (2/10 bis 12/10).

  • Beispiel: Nehmen wir an, Sie erzielen mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit Einnahmen von 50.000 Euro im Jahr. Dann ergibt sich laut Tabelle B der StBVV für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung die volle Gebühr von 248 Euro (Stand: März 2025). Da der Steuerberater zwischen 5/10 und 20/10 ansetzen kann, könnte er Ihnen also zwischen 124 Euro und 496 Euro berechnen. Setzt er die Mittelgebühr von 12,5/10 an, landen Sie bei 310 Euro. Tabelle B können Sie hier einsehen.

Ein Steuerberater lohnt sich grundsätzlich nur, wenn die Kosten nicht die Rückzahlung übersteigen. Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Rückzahlung zuletzt bei 1.063 Euro. Wie viel oder ob Sie überhaupt etwas vom Finanzamt erstattet bekommen, hängt aber von Ihrer individuellen Situation ab.

Bei vielen Arbeitnehmern ist die Steuererklärung nicht sonderlich kompliziert. Sie könnten Sie also durchaus auch selbst erledigen und sich mehrere Hundert Euro für den Steuerberater sparen (mehr dazu unten).

Es gibt aber auch Fälle, in denen spezielles Wissen gefragt ist. Etwa wenn Sie Grenzgänger sind, teilweise im Ausland arbeiten, im Ausland Geld anlegen und sich die Quellensteuer zurückholen wollen, Solarstrom aus Ihrer Photovoltaikanlage verkaufen, Vermögen verschenken oder selbst erben.

  • Erben oder schenken? So sparen Sie bei der Erbschaftsteuer

Viele Selbstständige und Freiberufler nutzen zudem Steuerberater, da sie nicht nur eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, sondern auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie zusätzlich oft eine Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Aber auch als Angestellte können Sie natürlich zu dem Schluss kommen, dass es Ihnen schlicht wert ist, einen Steuerberater zu beauftragen, auch wenn Sie unter dem Strich Geld verlieren – einfach, um sich nicht selbst darum kümmern zu müssen.

Das gilt aber nur, wenn Sie überhaupt zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. Lesen Sie hier, ob die Steuererklärung für Sie Pflicht oder freiwillig ist.

Ja – und zwar als Werbungskosten. Allerdings können Sie nur solche Steuerberaterkosten absetzen, die dazu nötig waren, Ihre Einkünfte zu ermitteln. Dazu zählt beispielsweise die Beratung zu Einnahmen und Werbungskosten bei nicht selbstständiger Arbeit, Hilfe bei der Buchführung sowie das Ausfüllen von Anlagen zu Einnahmen und Ausgaben. Auch Steuerfachliteratur, die Fahrtkosten zum Steuerberater und sogar eventuelle Unfallkosten auf dem Weg können Sie geltend machen.

Hilft Ihnen der Steuerberater aber dabei, den Mantelbogen oder die Anlage Kind auszufüllen, können Sie die Kosten dafür nicht von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie die Beratung in Sachen Erbschaftsteuer, Kindergeld oder Kinderbetreuungskosten.

Gut zu wissen: Berechnet Ihr Steuerberater Ihnen einen Pauschalbetrag für alle Leistungen, erkennt das Finanzamt in der Regel 70 Prozent des Gesamtbetrags an.

Eine günstige Alternative zum Steuerberater sind Vereine für Lohnsteuerhilfe. Hier müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Zum einen dürfen Freiberufler, Gewerbetreibende und andere Selbstständige die Hilfe nicht beanspruchen, sondern nur Angestellte, Rentner, Beamte und Pensionäre. Zum anderen dürfen Erträge aus anderen Kapitalanlagen oder Vermietungen die Grenze von 18.000 Euro nicht übersteigen. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 36.000 Euro. Die Höhe des Gehalts spielt hingegen keine Rolle.

Aktie.
Die mobile Version verlassen