Nur noch ein Schritt bis zur Neuwahl

So geht es nach der Vertrauensfrage nun weiter

Aktualisiert am 16.12.2024 – 18:20 UhrLesedauer: 4 Min.

Friedrich Merz kritisiert Olaf Scholz: Der CDU-Chef will den Kanzler beerben. (Quelle: Juliane Sonntag/imago)

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Der Kanzler hat das Vertrauen des Bundestags verloren. Für die Neuwahl am 23. Februar fehlt nun nur noch die Zustimmung eines Mannes.

Es ist der entscheidende Schritt auf dem Weg zur Neuwahl des Bundestags am 23. Februar: Der Bundestag hat die Vertrauensfrage von Kanzler Olaf Scholz mit Nein beantwortet. Nur 207 Abgeordnete haben sich hinter ihn gestellt, für eine Mehrheit hätte er mindestens 367 Stimmen benötigt.

Jetzt muss nur noch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dem Plan zustimmen, die ursprünglich für den 28. September 2025 geplante Wahl um gut sieben Monate vorzuziehen.

Es ist für ihn die einzige Möglichkeit, selbst eine vorgezogene Bundestagswahl herbeizuführen. Denn der Bundestag kann sich nicht selbst auflösen. Scholz hatte diesen Schritt bereits am 6. November unmittelbar nach dem Rausschmiss von FDP-Finanzminister Christian Lindner und dem Aus seiner Ampelkoalition angekündigt, um wieder für stabile Verhältnisse zu sorgen. Derzeit führt er eine von SPD und Grünen getragene Regierung, die im Bundestag keine Mehrheit mehr hat. Ohne Unterstützung aus der Opposition kann sie nichts mehr durchsetzen.

207 Abgeordnete stimmten für Scholz, 394 gegen ihn, 116 enthielten sich. Vor der Abstimmung hatte nur die SPD-Fraktion mit ihren 207 Abgeordneten angekündigt, für Scholz stimmen zu wollen. Die Grünen-Fraktionsspitze hatte ihren 117 Parlamentariern dagegen eine Enthaltung empfohlen. Sie wollte so ausschließen, dass die AfD den Neuwahl-Plan durchkreuzt. Hätten die Grünen geschlossen für Scholz gestimmt, wären das zusammen mit der SPD schon 324 Stimmen, also nur 43 weniger als die erforderliche Mehrheit gewesen. Dann hätte die AfD mit ihren 76 Abgeordneten Scholz rein rechnerisch zu einer Mehrheit verhelfen können – die dieser gar nicht wollte.

Hat jemand aus der Opposition für Scholz gestimmt?

Das wird sich erst zeigen, wenn das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten veröffentlicht wird, was am späteren Nachmittag geschehen sollte. Mehrere AfD-Abgeordnete hatten angekündigt, für Scholz stimmen zu wollen.

Jetzt ist der Bundespräsident am Zug. Scholz schlug Frank-Walter Steinmeier bei einem Treffen im Schloss Bellevue die Auflösung des Parlaments vor. Dazu hat das Staatsoberhaupt dann drei Wochen Zeit. Der Bundespräsident hat angekündigt, zuvor Gespräche mit den Fraktionen und Gruppen im Parlament führen zu wollen. Das sei „gute Staatspraxis“, da eine Auflösung des Bundestags alle Abgeordneten betreffe, sagte er der ARD. Es gehe darum auszuloten, ob sich möglicherweise Mehrheiten für andere Regierungen finden lassen, die Stabilität versprechen. Als Erste kommen an diesem Dienstag SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und Oppositionsführer Friedrich Merz ins Schloss Bellevue.

Nach der verlorenen Vertrauensfrage: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, r) spricht bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Schloss Bellevue vor. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Nein. Alle Fraktionen und Gruppen im Bundestag wollen die Neuwahl. Das weiß auch Steinmeier. Deswegen hat er in dem Interview auch hinzugefügt: „Ich werde nicht überrascht sein, wenn sich diese Möglichkeit in den Gesprächen mit den Fraktionsvorsitzenden und Vorsitzenden der Gruppierungen nicht zeigt.“ Es gilt also als sicher, dass Steinmeier dem Vorschlag des Kanzlers zustimmt, den Bundestag aufzulösen.

Die Neuwahl muss dann innerhalb von 60 Tagen stattfinden. SPD, Grüne und die Union als größte Oppositionsfraktion haben sich auf den 23. Februar als Wahltermin verständigt. Den Wahltermin bestimmt nach dem Grundgesetz jedoch der Bundespräsident. Dieser hat allerdings bereits erkennen lassen, dass er den 23. Februar als Termin für realistisch hält.

Ist Scholz auch ohne das Vertrauen des Parlaments noch voll handlungsfähig?

Der Kanzler und seine Regierung bleiben im Amt – und zwar im vollen Umfang und nicht nur geschäftsführend. Erst mit der Konstituierung des neuen Bundestags – spätestens 30 Tage nach der Wahl – endet laut Artikel 69 Grundgesetz das Amt des Bundeskanzlers und seiner Minister. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Verhandlungen über eine neue Regierungskoalition noch nicht abgeschlossen sind, kann der Bundespräsident die alte Regierung bitten, die Amtsgeschäfte bis zur Vereidigung der neuen weiterzuführen. Dazu ist sie verpflichtet.

Ist der Bundestag nach seiner Auflösung noch handlungsfähig?

Ja. Er bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen. Das Parlament kann jederzeit wieder zusammentreten, es kann weiter Gesetze beschließen, auch seine Gremien wie Untersuchungsausschüsse bestehen bis zum Ende der Wahlperiode fort. Dieses Ende ist mit dem ersten Zusammentreten des neu gewählten Bundestags erreicht.

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