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Home » Wie die Regierung gegen Kriminalität im Netz vorgehen will
Politik

Wie die Regierung gegen Kriminalität im Netz vorgehen will

Von zeit-heute.deDezember 21, 20253 Min Gelesen
Wie die Regierung gegen Kriminalität im Netz vorgehen will
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Wie die Regierung gegen Kriminalität im Netz vorgehen will

Vorratsdatenspeicherung

Wie die Regierung gegen Kriminalität im Netz vorgehen will

Aktualisiert am 21.12.2025 – 14:00 UhrLesedauer: 3 Min.

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Die Speicherung von IP-Adressen soll bei der Kriminalitätsbekämpfung helfen. (Symbolbild) (Quelle: Nicolas Armer/dpa/dpa-bilder)

Online-Betrug, Missbrauchsbilder, Hass im Netz: Mit einem neuen Gesetz will Justizministerin Hubig digitale Spuren länger sichern. Das stößt auf unterschiedliche Reaktionen.

Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hervor, über den zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtete. „Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern“, sagte die SPD-Politikerin der Zeitung. Während Teile der Opposition die Lösung für falsch und rechtswidrig halten, wünscht man sich bei der Polizei sogar härtere Regeln.

Der Gesetzentwurf, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist in der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Die dreimonatige Speicherfrist ist aber eines der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD. Nach einem Beschluss der Bundesregierung müsste sich auch der Bundestag noch mit dem Thema befassen.

Die IP-Adresse ist quasi die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Sie wird vorübergehend vergeben. Die Internetanbieter sollen nun vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, wie es aus dem Justizministerium hieß. Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind.

IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte die Ministerin der „Bild am Sonntag“. „Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“

Die Grünen finden den Ansatz trotzdem falsch. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, warnte Rechtspolitiker Helge Limburg im „Stern“. Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, seien von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof gekippt worden. „Anstatt erneut mit dem Kopf gegen dieselbe Wand zu rennen, sollten sich Union und SPD endlich auf wirksame Alternativen besinnen“, forderte der Grünen-Politiker.

Die Innenpolitik-Expertin der Linken, Clara Bünger, kritisierte ebenfalls alte Reflexe. „Ich habe dabei ein massives Störgefühl: Ausgerechnet dort, wo es auf den Schutz von Grundrechten und die Vertraulichkeit der Kommunikation ankommt, wird anlasslos in der Breite gespeichert“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist schleichende Grundrechtsaushöhlung und ein Generalverdacht gegen alle.“ Das Problem seien gar nicht fehlende Daten, sondern das Fehlen gut ausgebildeter Ermittlerinnen und Ermittler und digitaler Forensik.

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