
Sozialreform
Wie der Sozialstaat einfacher und digitaler werden soll
Aktualisiert am 27.01.2026 – 12:11 UhrLesedauer: 4 Min.
Kraftakt, ein großes Rad oder Angriff auf den Sozialstaat? Auf 50 Seiten haben Bund, Länder und Kommunen aufgeschrieben, was sich alles ändern soll – die Regierung will handeln. Was soll passieren?
Die Regierung soll möglichst umgehend eine Großreform des deutschen Sozialstaats mit seinen Millionen Betroffenen und zahlreichen Behörden anstoßen. Das empfiehlt die Sozialstaatskommission der Bundesregierung in ihrem 50-Seiten-Vorschlag. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) formuliert das Ziel – den Sozialstaat „einfacher, digitaler und transparenter“ zu machen, wie sie in der ARD sagt.
Die Gesetzesgrundlagen sollen laut Bas möglichst bis Ende 2027 geschaffen werden. Bund, Länder und Kommunen hätten ihre 26 Reformvorschläge bereits einvernehmlich erarbeitet. Den Auftrag für die Kommmission hatten Union und SPD gemeinsam gefasst. Kanzleramt, mehrere Ministerien sowie Länder waren vertreten. Motto laut Bas: „Keine Leistungskürzung, das Schutzniveau bleibt erhalten“. Die SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt kündigt an: „Wir drehen das große Rad und machen aus mehreren Sozialgesetzbüchern eins.“
Das Bürgergeld – nach einer in der Gesetzgebung befindlichen Reform soll es Grundsicherung heißen – soll an vielen Stellen vereinfacht werden. Grundsätzlich soll die Grundsicherung mit Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengelegt werden. Die Bündelung dieser steuerfinanzierten Leistzungen zu einer neuen Leistung soll aus vier Behörden zwei machen, und zwar eine für erwerbsfähige und eine für nicht erwerbsfähige Bedürftige.
Geht es nach der Kommission, soll der Missstand beendet werden, dass Geringverdienenden wegen des Entzugs von Leistungen oft der Anreiz für Mehrarbeit fehlt. Denn heute kann durch das Zusammenspiel von Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld ein Euro zusätzliches Einkommen das verfügbare Haushaltseinkommen netto sogar verringern. Das Gremium schlägt vor, dass bis 50 Euro das Erwerbseinkommen behalten werden darf. Danach sollen – etwa bis zur Minijobgrenze von 603 Euro – von jedem Euro noch 10 bis 20 Cent behalten werden dürfen. Mehrarbeit soll sich auszahlen, Genaueres politisch bestimmt werden.
Sie sollen ein Anrecht auf die neue gemeinsame Sozialleistung haben. Betreut würden sie wie alle – je nach Status – von der Behörde für Menschen mit oder der für Menschen ohne Erwerbsfähigkeit. Die Jobcenter wären für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nichterwerbsfähige Personen zuständig. Betroffene müssten nicht noch etwa zur Wohngeldstelle. Systematische Schlechterstellungen soll es nicht geben, besonders nicht für Rentnerinnen und Rentner und Haushalte mit Kindern.
Der „erhebliche Aufwand“, mit der Leistungsverwaltung heute laut dem Konzept einhergeht, soll verringert werden. Konkrete Einsparziele sind nicht genannt. SPD-Fraktionsvize Schmidt sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Aktuell geben wir viel Geld für unseren Sozialstaat aus, ohne dass die Menschen, für die er gedacht ist, immer das Gefühl haben, dass er für sie gut funktioniert. Das ändern wir jetzt.“ Rechtsvereinheitlichungen und Pauschalieren von Leistungen sollen Effizienzen heben. Die Zahl der für die steuerfinanzierten Leistungen zuständigen Stellen könnte halbiert werden. Behördendschungel soll bekämpft werden – etwa dass heute 300 Stellen für die Elterngeld-Bearbeitung zuständig seien.