Gesundheit

Aus für Info-Pflicht: Wie bemerkt man höhere Kassenbeiträge?

Aktualisiert am 11.09.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Kassen müssen bei Beitragerhöhungen keine Briefe mehr verschicken. (Archivbild) (Quelle: —/GKV-Spitzenverband/dpa/dpa-bilder)

Die steigenden Ausgaben für das Gesundheitssystem sollen gebremst werden. Dafür kippte die Politik auch eine Informationspflicht für die Krankenkassen. Verbraucherschützer warnen vor negativen Folgen.

Wenn die Krankenkasse teurer wird, ärgert das viele Versicherte. Doch wie leicht bekommt man das künftig überhaupt noch mit – auch, um vielleicht schnell zu einer anderen zu wechseln? Bisher mussten die Kassen bei Beitragsanhebungen Millionen Briefe verschicken und eigens darauf hinweisen. Die Pflicht ist aber jetzt gestrichen worden, wogegen die Verbraucherzentralen scharf protestieren. „Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen“, sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.

„Die Bundesregierung muss diesen Fehler korrigieren“, forderte Pop. Die Streichung ist Teil des gerade in Kraft getretenen Sparpakets der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben, das Beitragsanhebungen im nächsten Jahr vermeiden soll. Begründet wurde das Aus der Informationspflicht mit dem Ziel der Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale. Für die 58,6 Millionen zahlenden Mitglieder der gesetzlichen Kassen bedeutet das, künftig selbst darauf zu achten, ob und wie sich Zusatzbeiträge verändern.

Verstreicht das Sonderkündigungsrecht?

Dass man es nicht zu spät bemerkt, kann dabei wichtig sein. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die sonst geltende Vorgabe, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist. Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt – also zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar.

Verbraucherschützerin Ramona Pop kritisiert das Ende der Info-Pflicht. (Archivbild) (Quelle: Britta Pedersen/dpa/dpa-bilder)

Verbraucherschützerin Pop warnte: „Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt.“ Dann greife das Sonderkündigungsrecht möglicherweise aber bereits nicht mehr. Dabei haben laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbands 76 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben bisher gar nicht davon gehört, dass die Kassen Versicherte nicht mehr über Erhöhungen informieren müssen.

Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Mitglieder fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent – die Spanne reicht aber von 2,18 bis 4,39 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Ein bis zwei Euro für jeden Brief

Mit dem Aus der Informationspflicht bleibt den Kassen nun einiger Aufwand erspart. Bisher fielen pro Schreiben nach Branchenschätzungen mit Druck und Versand zwischen ein und zwei Euro an. Das kann dann einige Millionen kosten.

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