Widerruf für Online-Käufe: Bundestag stärkt Verbraucherschutz

Verbraucherschutz

Onlinekäufe: Gut sichtbarer Widerrufsknopf wird Pflicht

Aktualisiert am 19.12.2025 – 16:08 UhrLesedauer: 2 Min.

Beim Onlineshopping soll es leichter werden, die Bestellung rückgängig zu machen. (Quelle: Helena Dolderer/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

Ein Klick statt E-Mail-Pingpong: Ein neuer Widerrufsknopf soll Onlinekäufer besser schützen. Was sich für Verbraucher und Patienten bald ändert.

Wer beim Onlineshopping falsch abgebogen ist, kann seine Kaufentscheidung bald leichter rückgängig machen. Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Unternehmen verpflichtet, auf ihrer Webseite beziehungsweise in der App einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anzubringen. Dadurch soll der Widerruf für Verbraucher genauso einfach werden wie der Kauf selbst. Der Widerrufsknopf muss während der Widerrufsfrist von 14 Tagen für die Käuferinnen und Käufer verfügbar sein.

Für die Kunden bedeute dies, dass beim Widerruf eines Onlinekaufs dann „kein E-Mail-Pingpong-Spiel“ mehr notwendig sein werde, betonte Carmen Wegge (SPD) in der abschließenden Beratung. Mit dem Gesetzentwurf, der laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour mit 308 Ja-Stimmen gegen 242 Nein-Stimmen die erforderliche Mehrheit fand, wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zuletzt noch Änderungen am Entwurf der Bundesregierung vorgenommen beziehungsweise Punkte ergänzt. Unter anderem werden im Zivilrecht Vorgaben zur Gestaltung der Benutzeroberfläche für den Onlineabschluss von Finanzdienstleistungen gemacht.

Hier geht es darum, dass Verbraucher nicht durch sogenannte Dark Patterns manipuliert werden. Darunter versteht man Designelemente, die darauf abzielen, das Verhalten von Konsumenten so zu steuern, dass diese den Überblick verlieren und dadurch dann womöglich unbeabsichtigt Optionen auswählen, die dem Anbieter nutzen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hob noch eine Änderung für Patienten hervor, die der Bundestag mit beschlossen hat. „Die erste Einsichtnahme in die vollständige Behandlungsakte ist für Patientinnen und Patienten künftig kostenfrei und weiterhin unverzüglich zu gewähren“, hieß es in einer Stellungnahme. Dafür habe sich der Verband eingesetzt. Für die Koalition müsse dies nun der Auftakt sein, für „besseren Patientenschutz zu sorgen, etwa bei Behandlungsfehlern und Individuellen Gesundheitsleistungen“.

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