Briefe werden verschickt
Wichtige Post für Rentner: Darauf sollten Sie jetzt achten
17.01.2025 – 08:38 UhrLesedauer: 3 Min.
Nach dem Jahreswechsel versendet die Deutsche Rentenversicherung steuerrelevante Mitteilungen an Rentner. Die Briefe enthalten wichtige Informationen.
Zwischen Januar und Ende Februar sollten Rentner besonders aufmerksam in ihren Briefkasten schauen: Die Deutsche Rentenversicherung verschickt in diesem Zeitraum die sogenannte Rentenbezugsmitteilung, auch bekannt als „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Dieser Brief ist für viele Rentner von zentraler Bedeutung. Doch worum geht es dabei genau, und was sollten Sie beachten?
Die Rentenbezugsmitteilung enthält alle steuerrechtlich relevanten Daten zu Ihrer Rente, darunter:
- Die Höhe Ihrer Bruttorente im vergangenen Jahr
- Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Angaben zu den steuerpflichtigen Teilen Ihrer Rente
- Informationen, ob die Leistungen der nachgelagerten Besteuerung unterliegen oder mit dem Ertragsanteil versteuert werden
- Hinweise, wie die Daten in die Steuerformulare eingetragen werden können.
Seit 2021 übermittelt die Deutsche Rentenversicherung bis zum letzten Tag des Monats Februar diese Daten automatisch an das Finanzamt. Die Rentenbezugsmitteilung dient dazu, die korrekte Besteuerung von Renten sicherzustellen und erleichtert Rentnern das Ausfüllen ihrer Steuererklärung, insbesondere der Anlage R und der Anlage Vorsorgeaufwand. Das bedeutet, dass Sie beide Anlagen in der Steuererklärung nicht mehr zwingend ausfüllen müssen.
Wer vorab eine Steuerberechnung über ein Programm wie Elster durchführen möchte, kann die Daten manuell eintragen. Die Mitteilung erklärt genau, welche Werte in welche Zeilen der Steuerformulare eingetragen werden müssen.
Diese Bescheinigung wird Ihnen jedes Jahr automatisch zugesandt, sofern Sie sie zuvor einmal beantragt haben. Sollten Sie die Mitteilung erstmals benötigen, können Sie sie bequem über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung anfordern.
Die Besteuerung Ihrer Rente hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Ein wichtiger Faktor ist der sogenannte Rentenfreibetrag. Dieser wird einmalig im Jahr Ihres Renteneintritts festgelegt und bleibt in den Folgejahren konstant – auch bei Rentenerhöhungen.
- Für Rentner, die bis Ende 2005 in den Ruhestand gegangen sind, beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 50 Prozent.
- Seitdem steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich an. Für Neurentner im Jahr 2025 liegt er beispielsweise bei 83,5 Prozent, im Jahr 2024 lag der Anteil bei 83 Prozent.
Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt Ihre Rentendaten zwar automatisch an das Finanzamt. Dennoch sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Dieser liegt 2024 bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete.
Wer unterhalb dieser Grenze liegt, ist nicht steuerpflichtig, kann jedoch freiwillig eine Steuererklärung einreichen, um möglicherweise Steuervorteile zu nutzen.
Nicht nur Rentner, sondern auch Arbeitnehmer erhalten zu Beginn des Jahres Post: die sogenannte Jahresmeldung. Dieses Dokument, das der Arbeitgeber an die Rentenversicherung übermittelt, wird Ihnen in Kopie zugesandt. Es enthält folgende Informationen:
- Zeitraum der Beschäftigung im Vorjahr
- Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.
Die Jahresmeldung dient als Grundlage für Ihre späteren Rentenansprüche. Deshalb sollten Sie die Angaben sorgfältig überprüfen. Fehlerhafte Informationen können sich negativ auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Arbeitgeber oder der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung.
Für viele Rentner wird sich in den kommenden Jahren einiges ändern: Neben den jährlichen Rentenanpassungen müssen immer mehr Menschen ihre Renteneinkünfte versteuern. Erfahren Sie hier mehr dazu. Ein Tipp für angehende Rentner: Prüfen Sie frühzeitig Ihre Rentenansprüche und lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Auch die Digitalisierung bei der Rentenversicherung schreitet voran. Mit der digitalen Rentenübersicht erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Altersvorsorge. Sie zeigt nicht nur Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch aus privaten und betrieblichen Vorsorgeverträgen, sofern diese Anbieter an das System angeschlossen sind.
So können Sie auf einen Blick sehen, wie hoch Ihre Rente voraussichtlich ausfallen wird und ob es Versorgungslücken gibt. Die Nutzung ist kostenlos und erfolgt über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung.