
Eigenbeteiligung
Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?
Aktualisiert am 22.01.2026Lesedauer: 2 Min.
Die Pflegekosten steigen und steigen. Reicht Ihre Rente nicht, um den Eigenanteil fürs Pflegeheim zu stemmen, können Sie sich Hilfe holen.
Eine Möglichkeit ist die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“. Diese bekommen alle, die nachweisen können, dass sie finanziell bedürftig sind. Bei der Berechnung spielt also neben Ihrem Einkommen auch das Ihres Ehe- oder Lebenspartners eine Rolle.
Außerdem dürfen Sie als Alleinstehender kein höheres Vermögen als 10.000 Euro besitzen (Ehepaare: 20.000 Euro). Auch prüft das Sozialamt, ob Ihre Kinder weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Lesen Sie hier, welchem Nettogehalt das entspricht. Andernfalls müssten sie für Ihre Pflegekosten im Altenheim aufkommen.
Zum Einkommen zählen dabei neben Ihrer Rente und der Ihres Partners unter anderem Unterhaltszahlungen von Verwandten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, aber auch Nießbrauchrechte. So kann für ein bestehendes Wohnrecht ein fiktiver Betrag angesetzt werden. Nicht zum Einkommen zählt beispielsweise die Grundrente, die als Zuschlag auf die reguläre Altersrente gewährt wird.
Den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen Sie beim zuständigen Sozialhilfeträger. Er gilt allerdings nicht rückwirkend. Sie bekommen die Leistung also erst ab dem Datum, an dem Sie sie beantragt haben. Sie benötigen dafür:
Rentner, die in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein wohnen, haben zudem die Möglichkeit, Pflegewohngeld zu bekommen. Es wird gezahlt, wenn das gesamte Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die Unterkunft im Pflegeheim zu bezahlen.
Heimbewohner können zudem oft noch andere Leistungen beim Sozialamt geltend machen, etwa eine Kleiderpauschale. Auch ein Wechsel in die ambulante Pflege kann sinnvoll sein – so es der Pflegegrad denn zulässt. Denn die ist oft günstiger als die stationäre Pflege.