Fahrer, die über einen abgesenkten Bordstein fahren, müssen Vorfahrt gewähren. Sie müssen warten, bis die Bahn frei ist, rechts vor links gilt hier nicht. Ausnahmen kann es geben, wenn der Bordstein über eine längere Strecke abgesenkt ist. In solchen Fällen haben Gerichte die Vorfahrtsregel unterschiedlich beurteilt. Eine Ausnahme sind außerdem Tempo-30-Zonen.
Wer bei einem abgesenkten Bordstein grundsätzlich besondere Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nimmt, ist in der Regel auf der sicheren Seite.
Sowohl auf öffentlichen Parkplätzen als auch auf Privat- oder Firmenparkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVo) und damit auch die Regel rechts vor links. Allerdings nur unter einer Voraussetzung: Die Fahrspuren müssen durch Markierungen als Straßen erkennbar sein.
Sind auf dem Parkplatz nur Parkbuchten markiert, dann können sich Fahrer bei einem Unfall nicht auf die Regel rechts vor links berufen. Meist urteilen Gerichte, dass beide Seiten die Schuld zu gleichen Teilen tragen müssen (Detmold, AZ 10 S 1/12). Wer auf einem Parkplatz fährt, muss grundsätzlich besonders wachsam und rücksichtsvoll sein.
Viele Autofahrer sind der Meinung, dass Straßenbahnen laut den Verkehrsregeln immer Vorfahrt haben. Das ist jedoch nicht der Fall. Straßenbahnen nehmen am Straßenverkehr gleichberechtigt teil wie Autos, Busse und andere Fahrzeuge und müssen sich auch an rechts vor links halten.
Wer die Vorfahrtsregel rechts vor links nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld oder sogar einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Tabelle zeigt, wann welche Strafe fällig wird.