Neuer Krisenbonus

Wer bald 1.000 Euro extra vom Chef bekommen kann


13.04.2026 – 11:16 UhrLesedauer: 2 Min.

Geldscheine (Symbolbild): Die Bundesregierung hat sich zur Entlastung der Arbeitnehmer auf eine neue Prämie geeinigt. (Quelle: frantic00/getty-images-bilder)

Bis zu 1.000 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber: Die Regierung plant eine neue Prämie. Doch gibt es auch einen gesetzlichen Anspruch darauf?

Die Maßnahme dürfte vielen bekannt vorkommen: Um die Bürger angesichts der finanziellen Folgen des Iran-Kriegs zu entlasten, will die Bundesregierung Arbeitgebern ermöglichen, ihren Angestellten einen Bonus zu zahlen. Inflationsausgleichsprämie reloaded, also? t-online erklärt, was bisher bekannt ist.

„Die Koalition wird es Arbeitgebern im Jahr 2026 ermöglichen, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in der Höhe von 1.000 Euro zu zahlen“, heißt es in einem Ergebnispapier zum Koalitionsausschuss, das am Montag veröffentlicht wurde. Zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindereinnahmen werde die Tabaksteuer schon 2026 erhöht.

Außerdem soll zum 1. Januar 2027 eine große Einkommensteuerreform greifen, die kleine und mittlere Einkommen dauerhaft entlasten werde. Details werden im Papier nicht genannt. Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) kündigte an, er werde dazu zügig einen Vorschlag vorlegen.

Diese Entlastung hatte die damalige Ampelkoalition aufgrund der Energiekrise beschlossen, die durch den Ukraine-Krieg verursacht worden war. Arbeitgeber konnten eine Prämie von bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Gehalt zahlen – egal, ob als Einmalzahlung oder aufgeteilt über mehrere Monate. Auch Sachleistungen waren möglich.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts erhielten mehr als acht von zehn Tarifbeschäftigten (86,3 Prozent) eine Inflationsprämie. Der durchschnittlich gezahlte Betrag lag bei 2.680 Euro. Bei den Nicht-Tarifbeschäftigten profitierte laut einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft nur ein gutes Drittel von dem Bonus.

Grundsätzlich konnten nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne die Prämie erhalten – unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung. Das umfasste sowohl Voll- als auch Teilzeitkräfte, ebenso kurzfristig Beschäftigte, Minijobber, Auszubildende und bestimmte Praktikanten. Auch wer mit seinem Arbeitgeber in einem inaktiven Arbeitsverhältnis stand, etwa aufgrund von Elternzeit oder wegen Krankheit, bekam die Inflationsausgleichsprämie, sobald das Unternehmen diese ausschüttete. Arbeitnehmer konnten zudem zwei oder mehr Bonuszahlungen erhalten, wenn sie in mehreren Jobs angestellt waren.

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