
Regelaltersgrenze
Welche Jahrgänge dürfen noch vor 67 in Rente gehen?
Aktualisiert am 20.01.2026 – 09:08 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Regelaltersgrenze für die Rente steigt schrittweise auf 67 Jahre. Doch nicht alle müssen so lange arbeiten. Wer noch früher abschlagsfrei in Rente gehen kann – und welche Ausnahmen es gibt.
Das Renteneintrittsalter in Deutschland steigt seit Jahren schrittweise an. Wer heute in Rente gehen möchte, muss je nach Geburtsjahrgang länger arbeiten als frühere Generationen. Doch nicht alle sind von der Regelaltersgrenze von 67 Jahren betroffen.
Für alle, die vor 1947 geboren wurden, lag die Regelaltersgrenze noch bei 65 Jahren. Seitdem steigt das Eintrittsalter schrittweise an:
Das bedeutet: Wer 1963 oder früher geboren wurde, kann noch vor dem 67. Geburtstag regulär in Rente gehen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Nur wer diese Wartezeit erfüllt, kann überhaupt eine Altersrente beziehen.
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Unter Umständen können Sie auch vor Ihrem Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Das gilt für besonders langjährig Versicherte. Dazu zählen Sie, wenn Sie mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können.
Diese abschlagsfreie Frührente nennt sich umgangssprachlich zwar „Rente mit 63“, diese Altersgrenze galt aber nur für die Jahrgänge vor 1953. Für später Geborene steigt auch hier das Eintrittsalter schrittweise – bis aus der „Rente mit 63“ ab dem Geburtsjahr 1964 die „Rente mit 65“ wird.
Welches Eintrittsalter je nach Geburtsjahr für diese abschlagsfreie Frührente gilt, haben wir Ihnen hier aufgelistet:
Damit können alle, die vor 1964 geboren wurden und mindestens 45 Versicherungsjahre gesammelt haben, noch vor dem Erreichen des 65. Lebensjahrs abschlagsfrei in Rente gehen.