Wer bekommt Grundrente und wie beantragt man sie?

Das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird bis zu einem Betrag von 1.908 Euro für Alleinstehende und 2.744 Euro für Paare zu 60 Prozent angerechnet. Der Einkommensanteil oberhalb von 1.908 Euro beziehungsweise 2.744 Euro wird zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet.

Nehmen wir an, Sie haben direkt nach der Schule eine Ausbildung begonnen. Es folgten zwei Jahre Zivildienst und anschließend eine 41-jährige Laufbahn als Angestellter. Seit ihrem 65. Lebensjahr sind Sie in Rente.

Folgende Zeiten werden Ihnen für den Grundrentenzuschlag als Grundrentenzeiten anerkannt:

Nehmen wir weiter an, Sie haben in den 46 Jahren Grundrentenzeiten durchschnittlich 0,75 Rentenpunkte und damit weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes erzielt. 0,75 Rentenpunkte entsprechen einem Verdienst von 75 Prozent des Durchschnitts. Sie qualifizieren sich damit für die Grundrente.

Die Höhe des Zuschlags zu berechnen, ist recht kompliziert. Ihre durchschnittlichen 0,75 Rentenpunkte aus den Grundrentenzeiten werden verdoppelt und dann auf 0,8 Rentenpunkte begrenzt. Die Differenz zwischen Ihren 0,75 und den maximal möglichen 0,8 Rentenpunkten ergibt 0,05 Rentenpunkte. Um so viel wird Ihre Rente also aufgewertet – allerdings erst nach einem Abschlag von 12,5 Prozent. Der tatsächliche Zuschlag beträgt also 0,0438 Rentenpunkte (0,05 Rentenpunkte x 12,5 Prozent).

Da maximal 35 Jahre an Grundrentenzeiten berücksichtigt werden, errechnet sich der Zuschlag wie folgt: 0,0438 Rentenpunkte x 35 Jahre x Rentenwert seit 1. Juli 2025 von 40,79 Euro = 62,53 Euro. Das ist Ihr Anspruch auf Grundrente. Nun folgt allerdings noch die Einkommensprüfung.

Nehmen wir an, Sie haben eine Rente von 1.200 Euro im Monat. Zusätzlich erhalten Sie eine Betriebsrente. Insgesamt beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen 1.500 Euro im Monat. Damit übersteigen Sie den Freibetrag für Alleinstehende von 1.491 Euro um 9 Euro. Von diesen 9 Euro werden 60 Prozent angerechnet, also 5,40 Euro. Der oben errechnete Grundrentenzuschlag von 62,53 Euro wird um 5,40 Euro gekürzt. Ihre Rente erhöht sich also nur noch um 57,13 Euro im Monat.

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