Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Hat jeder Anspruch auf die Rente mit 63?

Viele Arbeitnehmer spielen mit dem Gedanken, früher in Rente zu gehen, als es ihr reguläres Renteneintrittsalter vorsieht. Möglich macht das die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, besser bekannt als Rente mit 63. Doch bedeutet das, dass jeder abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln kann, sobald er seinen 63. Geburtstag gefeiert hat?

Nein. Denn die echte Rente mit 63 galt nur für Menschen, die vor 1953 geboren wurden und inzwischen längst Rentner sind. „Das nötige Lebensalter für die vorgezogene Altersrente wird für bis 1964 geborene Versicherte gestaffelt auf 65 Jahre angehoben“, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. So gilt für den Jahrgang 1959 beispielsweise eine Altersgrenze von 64 Jahren und zwei Monaten.

„Zu diesem Zeitpunkt können Sie abschlagsfrei in Altersrente gehen, soweit auch alle Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind“, so Manthey weiter. Neben dem entsprechenden Lebensalter müssen Sie mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen, wenn Ihnen Beitragsjahre fehlen.

Hintergrund ist, dass auch das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird. Lag es für alle bis 1947 Geborenen noch bei 65 Jahren, wurde es für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1958 jeweils um einen Monat erhöht, für die Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 jeweils um zwei Monate. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze also bei 67 Jahren.

Immerhin: Sie können trotzdem weiterhin schon mit 63 Jahren in Rente gehen, sofern Sie mindestens 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung nachweisen können. Das nennt sich dann Altersrente für langjährig Versicherte, geht dann allerdings mit Abzügen von bis zu 14,4 Prozent bei Ihrer Rente einher.

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