Fällt die Rente nach Abzug der PKV-Beiträge unter das Existenzminimum, liegt eine sogenannte sozialrechtliche Hilfebedürftigkeit vor. In diesem Fall greift ein gesetzlicher Schutzmechanismus, der die Beiträge drastisch senkt.
Sollte dies auf Sie zutreffen, informieren Sie Ihre PKV schriftlich über die drohende oder bestehende Hilfebedürftigkeit und verlangen Sie den Wechsel in den Basistarif. Parallel dazu sollten Sie beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung im Alter (§ 41 SGB XII) stellen.
Sobald das Sozialamt die Hilfebedürftigkeit bescheinigt, ist der Versicherer gesetzlich verpflichtet, den Beitrag im Basistarif zu halbieren. Der halbierte Beitrag liegt im Jahr 2026 bei 508,59 Euro statt beispielsweise bei 1.000 Euro oder mehr. Die Grundsicherung im Alter übernimmt dann die Beiträge zum PKV- oder Notlagentarif vollständig, wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Zudem decken Sozialämter Miete, Heizung und Lebenshaltungskosten.
Die Bundesregierung will mit Maßnahmen wie einem höheren Mindestlohn, einer Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige und Reformen im Rentensystem gegen Altersarmut vorgehen. Für viele der heute betroffenen Rentner kommen diese Schritte jedoch zu spät.
Was bleibt, ist ein kritischer Zustand, der weit über einzelne Schicksale hinausgeht. Für zahlreiche privat versicherte ältere Menschen wird die Krankenversicherung im Ruhestand zur existenziellen Belastung und zunehmend zu einer Frage der Würde.
Denn wenn Versicherungsbeiträge den Großteil der Rente verschlingen, bleibt nicht nur wenig zum Leben. Es bleibt auch die bittere Erkenntnis, dass ein System, in das jahrzehntelang eingezahlt wurde, im Alter zur finanziellen Falle werden kann.
