
Abschlagsfreie Frührente
Weniger Bürger beantragen „Rente mit 63“
10.12.2025Lesedauer: 2 Min.
Die abschlagsfreie vorzeitige Rente nach 45 Beitragsjahren sehen viele Ökonomen und Arbeitgeber kritisch. Die Anträge dafür gehen derweil zurück.
Im laufenden Jahr haben 93.000 Menschen bis Oktober 2025 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragt – 8 Prozent weniger als im Vorjahr. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Anders sieht es bei der Altersrente für langjährig Versicherte aus: Hier verzeichnet die DRV einen Anstieg um 5 Prozent auf 105.000 Anträge (2024: 100.000).
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann beziehen, wer mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt und ein bestimmtes Alter erreicht hat. Früher war das mit 63 Jahren möglich, weswegen die Altersrente auch als „Rente mit 63“ bekannt wurde. Inzwischen liegt das nötige Lebensalter höher. Wer zum Beispiel 1961 geboren wurde, kann mit 64 Jahren und 6 Monaten vorzeitig in Rente gehen, ohne dass die Bezüge gekürzt werden.
Wirtschaftswissenschaftler und Arbeitgeberverbände fordern regelmäßig, diese Rentenart abzuschaffen, da sie Anreize setze, früher aus dem Arbeitsleben auszusteigen und damit das System belaste. Die Bundesregierung will jedoch an ihr festhalten. So heißt es im Koalitionsvertrag von Union und SPD: „Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben.“
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Die Altersrente für langjährig Versicherte wiederum kann erhalten, wer mindestens 35 Beitragsjahre zusammenhat und mindestens 63 Jahre alt ist. Für jeden Monat, den jemand dabei früher in Rente geht, als es die für ihn geltende Regelaltersgrenze vorsieht, wird die Rente jedoch dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Das entspricht 3,6 Prozent pro Jahr.
Insgesamt gingen bis Oktober dieses Jahres mehr als 642.000 Rentenanträge bei der DRV Bund ein. Das entspricht einem Plus von rund 0,5 Prozent bzw. 3.400 zusätzlichen Anträgen, verglichen mit dem Vorjahr.
Mit rund 156.000 Anträgen stellt die Regelaltersrente die am häufigsten beantragte Rentenart dar. Hier gab es im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs um 4 Prozent. Es folgen die Hinterbliebenenrenten mit 152.000 Anträgen (2024: 155.000) und die Erwerbsminderungsrenten mit 110.000 Anträgen (2024: 106.600). Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt mit 26.000 Anträgen in etwa auf dem Vorjahresniveau.