Viele wissen es nicht

Plötzlicher Nebel: Welches Licht Sie nun anschalten müssen


Aktualisiert am 12.11.2024 – 11:02 UhrLesedauer: 2 Min.

Fahren im dichten Nebel: Hier gelten besondere Regeln für Licht und Tempo. (Quelle: IMAGO/Schoening)

Auf einmal im Blindflug: Viele Autofahrer verlassen sich im Nebel auf ihre Lichtautomatik – die oft das Falsche tut. Welches Licht sollten Sie anschalten?

Die Lichtautomatik vieler moderner Autos weiß meist genau, welches Licht gerade nötig ist. Und darauf vertrauen viele Autofahrer. Das kann aber heikel werden. Denn gerade Nebel wird vom Lichtsensor des Autos oftmals nicht erkannt. Er wählt deshalb das falsche Licht, und Sie rauschen im Blindflug durch die Schwaden. Dann ist auch das Tagfahrlicht keine Hilfe.

Aber welches Licht ist im Nebel das richtige? Wie lauten die zugehörigen Vorschriften?

Ob Nebel, Schneefall oder Regen: Wenn die Sicht so richtig schlecht ist, dürfen Sie die Nebelscheinwerfer einschalten. Sie strahlen ihr Licht flach über der Straße aus. Das hat zwei Vorteile: Erstens ist dort weniger Nebel als weiter oben. Und zweitens wird dadurch der Nebel weniger stark angestrahlt, der sich direkt vor den Augen des Fahrers befindet.

Bei besserer Sicht müssen Sie die Nebelscheinwerfer aber sofort wieder ausschalten. Andernfalls kann es ein Bußgeld von 20 Euro geben – das aber höher ausfällt, wenn Sie jemanden gefährden oder einen Unfall bauen.

Strenge Regeln gelten für die Nebelschlussleuchte: Sie darf wirklich nur bei dichtem Nebel genutzt werden. Und zwar erst dann, wenn die Sichtweite unter 50 Metern (der Abstand zwischen zwei Leitpfosten) liegt, demnach auch nur bis Tempo 50 (siehe unten). Sonst droht ein Bußgeld (bis zu 35 Euro). Diese Regel gilt innerorts genauso wie außerorts.

Wichtig: Das Tagfahrlicht ist bei schlechter Sicht kein guter Helfer. Denn bei dieser Einstellung sind meist nur die vorderen Leuchten aktiviert – aber nicht die Rückleuchten.

Ja. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt: „Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen“ (§ 17 Abs. 1). Wer sich daran nicht hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 90 Euro plus einen Punkt in Flensburg.

Bei eingeschränkter Sicht gilt generell: Tempo = Sichtweite. Wenn Sie also nur 50 Meter weit sehen können, dann dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren. Bei noch dichterem Nebel fahren Sie entsprechend langsamer. Seien Sie außerdem jederzeit bremsbereit und halten Sie reichlich Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

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