Viele Menschen mit Schwerbehindertenausweis dürfen den Nahverkehr kostenlos nutzen. Doch welche Züge genau dazugehören, ist nicht immer klar.

Reisen mit einem Schwerbehindertenausweis kann viele Vorteile bieten – insbesondere die Möglichkeit, den Nahverkehr kostenlos zu nutzen. Welche Züge sind inbegriffen und welche nicht? T-Online gibt Ihnen einen Überblick.

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen „G“ (Gehbehinderung), „AG“ (Außergewöhnliche Gehbehinderung), „BL“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) können unter bestimmten Voraussetzungen den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen. Voraussetzung ist, dass sie eine gültige Wertmarke besitzen, die beim Versorgungsamt beantragt werden kann.

Mit einer gültigen Wertmarke dürfen Sie in Deutschland alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs kostenfrei nutzen. Dazu gehören:

Nicht kostenlos nutzbar sind dagegen Fernverkehrszüge wie IC, EC und ICE sowie FlixTrain und private Fernverkehrsanbieter und Busunternehmen.

Bevor Sie eine Fahrt antreten, informieren Sie sich über die gültigen Verkehrsverbünde und Tarifgebiete. Am besten schauen Sie auf der Website der Deutschen Bahn oder Ihres lokalen Verkehrsverbunds nach. Alternativ hilft die kostenlose Mobilitätsservice-Zentrale der Bahn weiter. Oder Sie fragen vorab beim Kundenservice oder direkt beim Zugpersonal nach. So vermeiden Sie Missverständnisse und unnötige Kosten.

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