Attacke im Park

Welche Lehren folgen aus dem Messerangriff in Aschaffenburg?

Aktualisiert am 23.01.2025 – 15:04 UhrLesedauer: 4 Min.

Menschen haben Blumen niedergelegt. (Quelle: Daniel Löb/dpa/dpa-bilder)

Zwei Tote, drei Schwerverletzte – was genau hat sich in Aschaffenburg abgespielt? Die Polizei ermittelt mit Hochdruck. Parallel dazu nimmt eine politische Debatte Fahrt auf.

Am Tag nach der Messerattacke auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg beginnen die politischen Schuldzuweisungen. Unter anderem geht es um die Frage, warum der wegen Gewalttaten bekannte, psychisch auffällige Mann aus Afghanistan nicht ausgereist war.

Ein zweijähriger Junge und ein 41 Jahre alter Mann starben, als der Angreifer in einem Park unvermittelt zustach. Drei weitere Menschen, darunter ein zweijähriges Mädchen, kamen schwer verletzt in ein Krankenhaus. Politiker in Bayern und Berlin fordern nun Konsequenzen – auch im Migrationsrecht.

Die Tat – einen Monat vor der Bundestagswahl – wirft politische Fragen auf. Zu vermuten ist, dass sie vor allem Parteien hilft, die im Wahlkampf eine Reduzierung der Migration und mehr Abschiebungen versprechen. Zumal viele Wähler noch unter dem Eindruck der Todesfahrt von Magdeburg stehen, wo ein Mann aus Saudi-Arabien erst Drohungen veröffentlicht und dann mit einem Auto auf einem Weihnachtsmarkt sechs Menschen getötet und knapp 300 Menschen verletzt hatte.

Dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) noch am Abend die Chefs des Verfassungsschutzes, des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei ins Kanzleramt beorderte, ist in jedem Fall ungewöhnlich. „Ich bin es leid, wenn sich alle paar Wochen solche Gewalttaten bei uns zutragen“, sagt er.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betont, aus seiner Sicht gebe es in diesem Fall weder ein Versagen des Landes noch einzelner Behörden vor Ort. Er sieht die Verantwortung bei der Bundesregierung und bezeichnet die Tat als Folge einer „falschen Migrationspolitik“.

Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) kündigt für den Fall seiner Wahl zum Kanzler an, am ersten Tag im Amt das Bundesinnenministerium anzuweisen, alle deutschen Grenzen dauerhaft zu kontrollieren und alle Versuche der unerlaubten Einreise zurückzuweisen. Das gelte ausdrücklich auch für Menschen mit Schutzanspruch.

Die Bundespolizei, die regelmäßig Ausreisepflichtige an den Grenzen und in Bahnhöfen und Flughäfen aufgreife, müsse das Recht zum Beantragen von Haftbefehlen erhalten. Wenn Ausreisepflichtige aufgegriffen werden, dürften sie nicht mehr auf freien Fuß kommen, sondern müssten in Ausreisegewahrsam oder Ausreisehaft genommen und so schnell wie möglich abgeschoben werden.

Im Schengen-Raum sind Binnengrenzkontrollen eigentlich nicht vorgesehen. Sie können aber zeitlich begrenzt angeordnet werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat dies für alle deutschen Landesgrenzen im vergangenen Jahr bereits getan und auch schon angekündigt, die Kontrollen verlängern zu wollen.

Die nächste Bundesregierung wird – unabhängig von der sich neu bildenden Koalition – Probleme angehen müssen, die seit Jahren ungelöst sind: Weshalb scheitern Dublin-Überstellungen auch in Staaten wie Bulgarien, die sich bei der Übernahme kooperativ zeigen? Wie kann sichergestellt werden, dass der Datenaustausch und die behördlichen Maßnahmen funktionieren, wenn es um Menschen geht, die mit Drohungen und Gewalttaten auffallen, aber nicht als Extremisten beobachtet werden? Ist die föderale Arbeitsteilung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), den Behörden der Länder und den Ausländerbehörden vor Ort noch zeitgemäß, wenn es um die Bearbeitung von schwierigen oder eiligen Fällen geht?

Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei, sagt, der Fall habe Behördenversagen und fehlende Möglichkeiten offenbart. Aus seiner Sicht „arbeiten zu viele Behörden nebeneinander und nicht miteinander“.

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