Welche gibt es und wie hoch sind sie?

Steuererklärung 2025 und 2026

Diese Steuerfreibeträge stehen Ihnen aktuell zu


Aktualisiert am 26.12.2025 – 07:46 UhrLesedauer: 4 Min.

Steuerfreibetrag: Können Sie Freibeträge nutzen, reduziert das Ihr zu versteuerndes Einkommen. (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)

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Mit Freibeträgen werden Steuerzahler entlastet. Wie das genau funktioniert, welche Steuerfreibeträge es gibt und wie hoch sie ausfallen.

Über die Einkommensteuererklärung können Sie sich bestimmte private und berufliche Ausgaben vom Staat zurückholen. Dafür gibt es im Steuerrecht Freibeträge, die das Einkommen senken, das Sie schließlich versteuern müssen. Manche gelten für alle Steuerzahler, andere nur für bestimmte Gruppen. Ein Überblick über die wichtigsten Freibeträge.

Ein Steuerfreibetrag gibt an, bis zu welcher Höhe Einkünfte steuerfrei bleiben. Auf Einnahmen, die unter diesem Betrag liegen, müssen Sie also gar keine Einkommensteuer zahlen – Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt.

Eine Variante des Steuerfreibetrags ist der Pauschbetrag. Mit ihm können Steuerpflichtige eine pauschale Summe an Kosten von bestimmten Einkünften abziehen. Es ist dann nicht nötig, jede Ausgabe einzeln zu belegen. Pauschbeträge werden immer in voller Höhe berücksichtigt – egal, ob Sie wirklich so hohe Kosten hatten oder nicht.

Liegen Ihre tatsächlichen Ausgaben über dem Pauschbetrag, können Sie diese zusätzlich geltend machen, indem Sie sie einzeln aufführen und nachweisen.

Der wichtigste Steuerfreibetrag ist der Grundfreibetrag. Er steht jedem Steuerzahler zu und regelt, wie viel Sie verdienen dürfen, ohne dass dafür Steuern anfallen. So soll das Existenzminimum gesichert werden.

Im Jahr 2025 durften Alleinstehende 12.096 Euro einnehmen, ohne Einkommensteuer darauf zahlen zu müssen. Geben Verheiratete eine gemeinsame Steuererklärung ab (Zusammenveranlagung), gilt der doppelte Betrag, also 24.192 Euro.

Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr angepasst. 2026 steigt er für Singles auf 12.348 Euro im Jahr, für Verheiratete auf 24.696 Euro. Sie erhalten den Freibetrag automatisch.

Ein weiterer Freibetrag, der jedem gewährt wird, ist der Sparerfreibetrag. Haben Sie Erträge aus Kapitalanlagen wie Zinsen oder Dividenden, bleiben davon im Jahr 2025 genau 1.000 Euro steuerfrei. Bei Ehepaaren ist es wieder der doppelte Betrag: 2.000 Euro.

Für das Steuerjahr 2026 gilt derselbe Sparerfreibetrag. Am einfachsten profitieren Sie von ihm, indem Sie einen sogenannten Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Ihrem Depotanbieter einrichten. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ein wichtiger Freibetrag für Arbeitnehmer ist die Werbungskostenpauschale, offiziell: Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Damit können Sie in den Jahren 2025 und 2026 pauschal 1.230 Euro an beruflichen Ausgaben absetzen.

Dazu zählen etwa Arbeitsmittel wie Computer, ein Schreibtisch oder Fachliteratur, aber auch die Fahrtkosten zur Arbeit. Für diese gilt wiederum eine eigene Pauschale, die Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale (mehr dazu hier).

Haben Sie Ausgaben, die den Sparerpauschbetrag übersteigen, mindert jeder Euro mehr Ihre Steuerlast zusätzlich. Sie müssen die Kosten dann allerdings einzeln in der Steuererklärung angeben und auf Nachfrage des Finanzamts belegen können.

Auch die noch vergleichsweise neue Homeoffice-Pauschale fällt unter den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Wer seine Arbeit ganz oder teilweise von zu Hause leistet und kein echtes häusliches Arbeitszimmer geltend machen kann, darf für die Steuerjahre 2025 und 2026 pauschal 6 Euro pro Homeoffice-Tag absetzen – für maximal 210 Tage. Wer diese ausreizt, kann also 1.260 Euro absetzen.

Der Unterhaltshöchstbetrag ist ein Freibetrag, den Sie absetzen können, wenn Sie eine bedürftige Person mit Unterhaltsleistungen unterstützen. Sind Sie gesetzlich zu diesem Unterhalt verpflichtet, wird er Ihnen als außergewöhnliche Belastung besonderer Art anerkannt.

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