Will ein Unternehmen ein Angebot erstellen, muss es alle Kosten enthalten, auch die kalkulatorischen Kosten. Wir klären auf, worum es sich dabei handelt.

Die richtige Preisfindung ist für den unternehmerischen Erfolg elementar. Daher ist es wichtig für die Preisermittlung, alle relevanten Kosten zu berücksichtigen. Neben den belegbaren Kosten, die aus dem Rechnungswesen kommen, werden auch die fiktiven Kosten, die sogenannten kalkulatorischen Kosten, einbezogen. Was ist darunter zu verstehen? Wir klären auf.

Hierbei handelt es sich um Kosten, für die es keine belegbaren Aufwendungen gibt. Sie sind somit fiktive Aufwendungen; dennoch haben sie für die Preiskalkulation ihre Berechtigung.

Bei den kalkulatorischen Kosten wird unterschieden zwischen den Zusatzkosten und den Anderskosten.

Den Zusatzkosten stehen keine handelsrechtlichen Kostenarten oder Aufwendungen entgegen. Sie sind daher vollkommen fiktiv. Die wichtigsten Zusatzkosten sind:

Im Gegensatz zu den rein fiktiven Zusatzkosten fallen bei diesen Kostenarten reale Aufwendungen an. Allerdings sind diese handels- und steuerrechtlich begrenzt oder niedriger belegbar. Für die Preisfindung sind daher die tatsächlichen, anfallenden Kosten maßgebend. Typische Anderskosten sind:

Neben diesen genannten typischen Beispielen können weitere kalkulatorische Kosten einbezogen werden. Je mehr davon berücksichtigt wird, umso genauer ist die Preisfindung. Das Risiko eines Jahresverlusts wird somit minimiert.

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