
Geldanlage
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag: Was Sie zahlen müssen
Aktualisiert am 26.01.2026 – 14:28 UhrLesedauer: 2 Min.
Auf die Erträge von Geldanlagen zahlen Sie Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Wie viel das ist und wie Sie das umgehen können.
Die Kapitalertragsteuer auf Geldanlagen beträgt 25 Prozent. Auf diese 25 Prozent werden 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben. 5,5 Prozent von 25 Prozentpunkten ergibt 1,375 Prozentpunkte: Sie müssen also insgesamt 25 plus 1,375 Prozent Steuern auf Ihre Kapitalerträge zahlen.
Gehören Sie der Kirche an, zahlen Sie zusätzlich noch eine Kirchensteuer, die in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent beträgt. Die Berechnung der Kirchensteuer unterliegt einer komplizierten Formel.
Merken Sie sich: Bei einer Kirchensteuer von 8 Prozent beträgt die steuerliche Belastung insgesamt 27,82 Prozent, bei einer Kirchensteuer von 9 Prozent 27,99 Prozent – in beiden Fällen also knapp 28 Prozent. Wie die Abgeltungssteuer werden auch Soli und Kirchensteuer von der depotführenden Bank zusammen direkt an das Finanzamt abgeführt.
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag vermeiden Sie, indem Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freibetrag für Alleinstehende liegt jährlich bei 1.000 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 2.000 Euro. Er wird auch Sparerpauschbetrag genannt.
Nur auf die Kapitalerträge, die diesen Freibetrag übersteigen, müssen Sie Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Haben Sie Geldanlagen bei mehreren Banken, können Sie an jede dieser Banken einen Freistellungsauftrag erteilen und den Freibetrag splitten.
Haben Sie vergessen, einen Freistellungsauftrag an Ihre Bank zu stellen, führt die Bank die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag an das Finanzamt ab. Mit einer Steuererklärung, bei der Sie die Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen ausfüllen, können Sie sich die zu viel gezahlten Beträge aber zurückholen.
In der Anlage KAP geben Sie dafür Ihre Gewinne aus Kapitalanlagen an. In Zeile 16 der Anlage tragen Sie den Freibetrag (Sparerpauschbetrag) ein, den Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Wenn Sie den Freibetrag nicht beansprucht haben, tragen Sie dort die Zahl Null ein.
Ab Zeile 37 geben Sie an, was Sie an Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gezahlt haben. Damit die Beträge vom Finanzamt erstattet werden, müssen Sie die Steuerbescheinigung der Bank im Original beifügen.