Am Mittwoch (15. Januar) startet die Einführung der elektronischen Patientenakte. Was Sie wissen sollten.
Nach einem Gesetz der Ampelkoalition bekommen alle Versicherten Anfang 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Kasse angelegt – es sei denn, man lehnt es für sich ab. Die ePA soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten.
Am Mittwoch startet die Einführung in den Modellregionen Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens. Geplant ist, die ePA vier Wochen später bundesweit für Patienten, Praxen, Kliniken und Apotheken nutzbar zu machen.
Zuletzt gab es Aufregung und Protest, als der Chaos Computer Club öffentlich machte, dass die ePA zahlreiche Sicherheitslücken aufweist und offenbar gehackt werden kann. Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt sagte im „Ärzteblatt“, er würde seinen Patienten Stand jetzt die ePA nicht empfehlen – die möglichen Einfallstore seien zu groß. Was Sie über die elektronische Patientenakte wissen sollten, lesen Sie hier.
Informationen darüber, welche Medikamente ein Patient einnimmt, welche Vorerkrankungen er hat oder welche Untersuchungen bereits gemacht wurden, werden bislang weitgehend analog auf Papier festgehalten, per Arztbrief übermittelt und finden sich in den Aktenordnern von Arztpraxen und Krankenhäusern. Die ePA dient als digitaler Gesundheitsordner, in dem alle relevanten Dokumente (Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne und Röntgenbilder) gespeichert werden können.
Diese stehen dann auf dem Smartphone, dem PC oder dem Laptop zur Verfügung. Damit können Ärzte und Krankenhäuser, aber auch Psycho- und Physiotherapeuten, Pflegekräfte, Arbeits- und Betriebsmediziner sowie Hebammen Zugriff auf die Daten erhalten. Seit 2022 sind bereits der elektronische Impfpass und der Mutterpass, die U-Untersuchungshefte für Kinder sowie das elektronische Zahnbonusheft Bestandteil der ePA.
Die Vorteile sind offensichtlich: Versäumnisse und Fehler im medizinischen Bereich beruhen oft darauf, dass verschiedene behandelnde Personen Informationen unzureichend austauschen. Zum Beispiel über neu verschriebene Arzneimittel, die Wechselwirkungen mit bereits verordneten Medikamenten haben können. Durch mehr Transparenz soll so eine bessere gesundheitliche Versorgung ermöglicht werden, auch in Notfällen, und Fehler in der Behandlung sollen reduziert werden.
Es müssen fortan nicht mehr mühsam Arztbriefe, Operations- und Laborberichte und andere Dokumente aus Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zusammengetragen werden.
Unnötige Doppeluntersuchungen oder auch Wiederholungen von Therapieversuchen, die keine Wirkung zeigten, lassen sich so vermeiden. Auch wird es so einfacher, eine zweite Arztmeinung einzuholen, da alle Befunde zentral erfasst sind. Um die ePA aktiv zu nutzen, benötigen Versicherte die ePA-App ihrer Krankenkasse.
Die behandelnden Ärzte haben nicht automatisch Zugriff auf die gespeicherten Informationen. Hierzu bedarf es der Freigabe durch den Patienten. Ähnlich wie bei der Bankkarte müssen die Patienten die medizinischen Daten freischalten – mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN). Und auch die Ärzte benötigen einen zweiten Schlüssel, neben dem Heilberufsausweis ebenfalls eine PIN-Nummer.
Die Patienten sollen allein entscheiden können, welche medizinischen Daten sie nutzen wollen und wer Zugriff auf die Daten erhält. Die erteilten Zugriffsrechte können auch jederzeit widerrufen werden. Versicherte haben darüber hinaus die Möglichkeit, für jedes gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Die Daten werden zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt.
Seit dem 1. Januar 2021 hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Bereitstellung einer ePA durch seine Krankenkasse. In der Regel kann diese im Onlinebereich der Kasse beantragt werden. Zu Ihrer Karte erhalten Sie dann – nach einer Überprüfung Ihrer Identität – eine PIN, mit der Sie sich in der App der Krankenkasse anmelden können. Auch möglich ist die Anmeldung beim nächsten Arztbesuch über das Kartenterminal in der Praxis. Bei einem Krankenkassenwechsel können die Daten mitgenommen werden.
Sie könnten dennoch von den Vorteilen der elektronischen Patientenakte profitieren, auch wenn sie nicht selbst von überall auf die Daten per App zugreifen können. Denn in der Arztpraxis wäre sie abrufbar. Zudem kann die E-Akte auch über einen Desktop-Computer genutzt, in ausgewählten Apotheken oder von Berechtigten – zum Beispiel einem Familienmitglied – eingesehen werden.