Von den 14.400 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Für unser Beispiel nehmen wir an, dass Sie 8,55 Prozent Krankenkassenbeitrag zahlen (7,3 Prozent für den allgemeinen Beitragssatz und 1,25 Prozent Zusatzbeitrag) und den allgemeinen Pflegebeitragssatz von 3,6 Prozent (also ohne Kinderlosenzuschlag). Macht insgesamt also 12,15 Prozent, die von Ihrer Bruttorente abgehen.

Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 18.000 Euro. Da 12,15 Prozent von 18.000 Euro eine jährliche Beitragssumme von 2.187 Euro ergibt, sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 12.213 Euro (14.400 Euro minus 2.187 Euro).

Diese 12.213 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Ihr endgültiger steuerpflichtiger Anteil an der Rente beträgt also 12.075 Euro.

Wie viel Steuern Sie nun im Jahr zahlen müssen, können Sie der Einkommensteuer-Grundtabelle entnehmen. Für das Jahr 2025 wären das 0 Euro, da Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Anteil der Rente unter dem Grundfreibetrag liegen. Was bei einer Rente von 1.500 Euro im Monat gilt, wenn Sie in einem anderen Jahr als 2020 in Rente gehen, können Sie hier nachlesen.

Weil der Rentenfreibetrag gleich bleibt (siehe oben), können Rentenerhöhungen dazu führen, dass Sie – auch wenn Sie bislang nicht steuerpflichtig waren – im Laufe der Zeit steuerpflichtig werden. Das passiert häufig, wenn Sie schon länger Rentner sind und einige Rentenerhöhungen erhalten haben. Lesen Sie hier mehr dazu, was Sie beachten sollten, wenn die Rente steigt.

Eine Beispielrechnung macht deutlich, wann Sie als Rentner in die Steuerabgabepflicht rutschen:

Gut zu wissen: Auch zusätzliche Einkünfte aus Mieteinnahmen, Verpachtung oder Arbeitslohn sind steuerpflichtig. Allerdings kann hier der sogenannte Altersentlastungsbetrag greifen.

Wie beim Rentenfreibetrag gilt auch beim Altersentlastungsbetrag: Er ändert sich ein Leben lang nicht – sondern hängt von dem Jahr ab, in dem Sie 65 Jahre alt werden. Eine Übersicht über die Höhe des Betrages:

Auf die Altersrente, Witwenrente oder die Erwerbsminderungsrente müssen Sie grundsätzlich Steuern zahlen. Keine Steuern zahlen müssen Sie dagegen auf speziellere Renten, die von vornherein steuerfrei sind. Das sind insbesondere:

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