Teure Erbschaft
Wer bezahlt meine Schulden, wenn ich sterbe?
Aktualisiert am 13.04.2026 – 07:16 UhrLesedauer: 4 Min.
Zu einer Erbschaft gehören nicht nur Guthaben, sondern auch Schulden. Wer eine Erbschaft annimmt, sollte sich rechtzeitig informieren. Sonst kann es Sie Ihr Vermögen kosten.
Wenn eine Person stirbt, gehen ihre Schulden nicht einfach verloren oder lösen sich in Luft auf. Stattdessen werden sie Teil des Nachlasses und können auf die Erben übergehen. Wenn Sie eine Erbschaft erwarten, kann diese also nicht nur aus Bargeld, Wertpapieren oder Schmuck bestehen, sondern auch aus Schulden. Das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Grundsätzlich gehen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Das bedeutet, dass die Erben sowohl das Positive (Vermögen) als auch das Negative (Schulden) erben. Zu den vererbbaren Schulden gehören unter anderem:
Haben die Ehepartner ihren Nachlass testamentarisch geregelt – zum Beispiel mit einem „Berliner Testament“ – wird in vielen Fällen der länger lebende Ehepartner Alleinerbe. Er wäre damit auch von eventuellen Schulden betroffen. Bei der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament bilden der Ehepartner und die Kinder jedoch in der Regel eine Erbengemeinschaft, sodass alle gemeinsam von den Schulden betroffen sind.
Wie nun können Erben damit umgehen, dass sie nicht für die Schulden des Erblassers aufkommen müssen? Der Gesetzgeber räumt den Erben verschiedene Möglichkeiten ein.
Die erste Option ist, die Erbschaft anzunehmen. Dabei gilt: Die Erben haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Verstorbenen. Bei mehreren Erben bildet sich eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam für die Schulden haftet.
Die zweite Option ist, die Erbschaft auszuschlagen, wenn der Erblasser überschuldet war. Allerdings können Sie Schulden nicht isoliert ausschlagen. Mit der Ausschlagung der Erbschaft verzichten Sie auf alles, was zur Erbschaft gehört, darunter möglicherweise auch Dinge, die lediglich einen emotionalen Wert haben, wie Fotoalben, Erinnerungsstücke oder Ähnliches.
Die ganze Erbschaft auszuschlagen, ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Nachlass nur aus Schulden besteht. Dabei gilt es zu beachten, dass Sie die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen müssen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Mit der Ausschlagung geht das Erbe an den nächsten in der Erbfolge über.
